Kanton Schwyz

Auf der Autobahn gewendet und rückwärts gefahren

Zwei Verletzungen des Gesetzes auf der Autobahn werden unterschiedlich geahndet.
Ein touristisches Schild begrüsst Automobilistinnen auf der Schwyzer Autobahn.
Foto: zvg

Auf der Autobahn darf weder rückwärts gefahren noch gewendet werden. Dies ist den meisten klar und geht nun auch aus zwei Strafbefehlen der Staatsanwaltschaft Innerschwyz hervor. Die Urteile sind von beiden Automobilisten akzeptiert worden und somit auch die damit einhergehenden Bussen.

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