Bleiben Sie mit unseren Nachrichten in Form von Browser-Push-Benachrichtigungen immer gut informiert.
Sie können die Zustimmung jederzeit widerrufen.
Push-Service abonnieren
Bitte wählen Sie die Push-Services aus, für welche Sie Benachrichtigungen erhalten möchten.
Bitte wählen Sie wegen einer technischen Umstellung die Push-Services erneut aus, für welche Sie Benachrichtigungen erhalten möchten.
Ich stimme mit der Bestellung in die Speicherung meiner personenbezogener Daten für den Versand der Push-Benachrichtigungen zu. Ich kann jederzeit die Push-Benachrichtigungen abbestellen. Mit der Abbestellung werden diese Daten gelöscht.
close
Push-Benachrichtigungen
Bleiben Sie mit unseren Nachrichten in Form von Browser-Push-Benachrichtigungen immer gut informiert.
Sie können die Zustimmung jederzeit widerrufen.
Möchten Sie die Push-Benachrichtigungen aktivieren?
Push-Benachrichtigungen
Um Benachrichtigungen zu empfangen, ändern Sie den Benachrichtungsstatus in Ihrem Browser
Kanton Schwyz
Auf der Autobahn gewendet und rückwärts gefahren
Zwei Verletzungen des Gesetzes auf der Autobahn werden unterschiedlich geahndet.
Ein touristisches Schild begrüsst Automobilistinnen auf der Schwyzer Autobahn.
Auf der Autobahn darf weder rückwärts gefahren noch gewendet werden. Dies ist den meisten klar und geht nun auch aus zwei Strafbefehlen der Staatsanwaltschaft Innerschwyz hervor. Die Urteile sind von beiden Automobilisten akzeptiert worden und somit auch die damit einhergehenden Bussen.