Die Römisch-katholische Kantonalkirche Schwyz machte an ihrer Session in Einsiedeln einen wichtigen Schritt nach vorne: Die bisherige Wohnsitzpflicht für die Mitglieder des Kirchenrats in der entsprechenden Kirchgemeinde soll aufgehoben werden. Die Kantonalkirche bezweckt damit auf Antrag eine Ausweitung des Kreises auf Personen, die dann im Herbst an den Kirchgemeindeversammlungen in den Kirchenrat gewählt werden können. So werde die Suche nach neuen Behördenmitgliedern vereinfacht.
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