Kanton Schwyz

Auch Bundesgericht sagt: Ehepaar aus Sri Lanka ist zu wenig integriert

Das Bundesgericht schützt das Urteil der Schwyzer Behörden und lehnt die Beschwerde eines srilankischen Paares wegen einer Aufenthaltsbewilligung ab.
Das Bundesgericht ist der gleichen Meinung wie die Schwyzer Gerichte.
Foto: Keystone

Das Ehepaar aus Sri Lanka lebt seit 30 Jahren im Kanton Schwyz und verfügt immer noch über den Flüchtlingsstatus und somit über eine vorläufige Aufnahme. Seit Jahren bemüht sich das Paar, das drei Kinder hat (zum Teil in der Schweiz geboren) um eine Aufenthaltsbewilligung. Ihre Gesuche wurden aber jeweils unter dem Hinweis auf die fehlende sprachliche, soziale und berufliche Integration abgewiesen.

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