Luxram Goldau

Arther Gemeindepräsident relativiert Bundesgerichtsentscheid

Die Luxram-Verfügung des Bundesgerichts als Teilerfolg für den Heimatschutz zu bezeichnen, sei «dick aufgetragen», sagt Ruedi Beeler.
Das Luxram-Gebäude in Goldau soll dem Entwicklungsschwerpunkt Bahnhof Süd weichen.
Foto: Erhard Gick (Archiv)

Das Luxram-Gebäude beim Bahnhof Arth-Goldau kann vorderhand nicht abgerissen werden. Das hat das Bundesgericht in Lausanne auf Antrag des Heimatschutzes entschieden (der «Bote» berichtete. Jetzt äussert sich Gemeindepräsident Ruedi Beeler zu diesem Entscheid. Weder Beschwerde des Schweizerischen und Schwyzerischen Heimatschutzes (SHS) noch die superprovisorische Verfügung des Bundesgerichts kämen für ihn überraschend, wie Beeler gegenüber unserer Zeitung festhält: «Wir sind davon ausgegangen, dass der SHS bis vors Bundesgericht geht, insofern ist das keine Überraschung. Und nachdem bezüglich der Rodungsbewilligung für die Erschliessung des Entwicklungsgebiets ebenfalls noch eine Beschwerde hängig ist, ergibt sich daraus keinerlei Verzögerung. Wir gehen nach wie vor davon aus, dass bis Mitte Jahr beides entschieden ist und damit der Weg für die nachfolgenden Volksentscheide frei wird.» 

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