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Kanton Schwyz
Arbeiter überlebt 10-Meter-Sturz vom Dach
Das Schwyzer Strafgericht hat den Chef des verunfallten Arbeiters wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung und wegen versuchten Betrugs verurteilt.
Der Arbeitsunfall ereignete sich vor rund neun Jahren in einer Autoverwertungsfirma. Damals erhielt ein Hilfsarbeiter den Auftrag, das Dach der Demontagehalle zu reinigen. Das Giebeldach bestand aus Faserzementplatten, die in regelmässigen Abständen mit Lichtplatten versetzt waren.