Kanton Schwyz

Apotheken dürfen mehr Impfungen verabreichen

Die Schwyzer Apotheken dürfen gesunde Erwachsene künftig auch gegen Masern, Mumps oder Tetanus impfen. Der Kanton hat die Liste mit den erlaubten Impfungen, die in Apotheken ohne ärztliche Verordnung verabreicht werden dürfen, verlängert.

Wie die Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte, ist das Impfen in den Schwyzer Apotheken seit 2016 erlaubt. Allerdings waren nur Impfungen gegen FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis), Grippe, Covid-19 sowie Hepatitis zugelassen.

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