Ehrverletzung

Anzeige wegen «Tubel» zu erstatten kann in Schwyz bis zu 1500 Franken kosten

Staatsanwaltschaften können seit Anfang Jahr bei Anzeigen wegen Ehrverletzung einen Vorschuss verlangen. Im Kanton Schwyz wird vom neuen Recht konsequent Gebrauch gemacht.
Wer das Gefühl hat, Opfer einer Beleidigung zu sein, muss für eine Anzeige im Kanton Schwyz oft einen Vorschuss an die Staatsanwaltschaft leisten.
Foto: Pexels

Als «Tubel», «Trottel» oder «Schafsäckel» wird niemand gerne bezeichnet. Beschimpfungen gehören zu den drei Ehrverletzungsdelikten (s. Box) und können bei der Polizei angezeigt werden. Seit Anfang Jahr kostet dies aber etwas, denn Staatsanwaltschaften können einen Vorschuss verlangen, wenn jemand ein Ehrverletzungsdelikt anzeigt.

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