Als «Tubel», «Trottel» oder «Schafsäckel» wird niemand gerne bezeichnet. Beschimpfungen gehören zu den drei Ehrverletzungsdelikten (s. Box) und können bei der Polizei angezeigt werden. Seit Anfang Jahr kostet dies aber etwas, denn Staatsanwaltschaften können einen Vorschuss verlangen, wenn jemand ein Ehrverletzungsdelikt anzeigt.
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