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Brunnen
Anwohner kommen laut Gericht mit ihren Rügen zu früh
Das Bundesgericht schützt einen Entscheid des Verwaltungsgerichts Schwyz zum Gestaltungsplan «Gumi» in Brunnen.
Für das Gebiet Gumi in Brunnen gibt es einen Gestaltungsplan, der bei den Nachbarn auf Ablehnung stösst.
Im Gebiet Gumi, in der Nähe der bestehenden Schillerblöcke in Brunnen, sollen weitere Häuser gebaut werden. Die Bauherrschaft reichte im Jahr 2022 deswegen beim Gemeinderat Ingenbohl das Gesuch um Erlass des Gestaltungsplans «Gumi» ein.