Da nur wenige Vermieterinnen und Vermieter die Reduktion von sich aus weitergeben, müssen Sie als Mieterin oder Mieter selber aktiv werden. Mit dem Mietzinsrechner des Mieterinnen- und Mieterverbands können Sie mit wenigen Klicks überprüfen, ob Sie eine Reduktion zugute haben. Achtung: Die Vermieterschaft darf dem Senkungsanspruch die Teuerung und Kostensteigerung gegenrechnen. Es ist also sehr wichtig und ratsam, den Anspruch vorgängig mit dem Rechner zu überprüfen. Der Mietzinsrechner kann auf der Homepage des Mieterverbandes ( www.mieterverband.ch ) aufgerufen werden.
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