Miettipp

Anspruch auf eine tiefere Miete? Finden Sie es heraus!

Der Referenzzins ist per 1. September erneut gesunken. Wenn Ihre bisherige Miete auf einem höheren Referenzzins basiert, könnten Sie Anspruch auf eine Mietzinssenkung haben. Dies kann selbstständig innert fünf Minuten überprüft werden.
Mit dem Mietzinsrechner können Mieterinnen und Mieter herausfinden, ob sie mit dem neuen Referenzzinssatz Anspruch auf eine tiefere Miete haben.
Foto: Keystone

Da nur wenige Vermieterinnen und Vermieter die Reduktion von sich aus weitergeben, müssen Sie als Mieterin oder Mieter selber aktiv werden. Mit dem Mietzinsrechner des Mieterinnen- und Mieterverbands können Sie mit wenigen Klicks überprüfen, ob Sie eine Reduktion zugute haben. Achtung: Die Vermieterschaft darf dem Senkungsanspruch die Teuerung und Kostensteigerung gegenrechnen. Es ist also sehr wichtig und ratsam, den Anspruch vorgängig mit dem Rechner zu überprüfen. Der Mietzinsrechner kann auf der Homepage des Mieterverbandes ( www.mieterverband.ch ) aufgerufen werden.

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