Kanton Schwyz

Anrecht auf Bestattung für alle Sternenkinder wird genauer festgehalten

Rechtlich wäre es zwar nicht nötig: Die Regierung möchte dennoch die Verordnung über Bestattungen von während der Schwangerschaft verstorbenen Kindern genauer regeln.
Viele Gemeinden und Bezirke unterscheiden im Bestattungswesen nicht zwischen Früh- oder Totgeburt und gewähren allen Sternenkinder Anrecht auf eine Bestattung. Doch der Wortlaut in der kantonalen Verordnung ist nicht eindeutig – sie soll nun angepasst werden.
Foto: Nadine Annen

Der Verlust eines Kindes während der Schwangerschaft ist für die Familie sehr schmerzhaft und belastend. Eine Gesetzeslücke bezüglich der Bestattungsmöglichkeiten im Falle von in der frühen Schwangerschaft verstorbenen Kindern ergab bis anhin zusätzliche Unsicherheiten. Weil betroffene Familien «in dieser belastenden Zeit aber nicht um einen würdigen Abschied von ihrem Kind kämpfen müssen sollten», soll diese Lücke nun geschlossen werden. Mit diesen Worten forderten Mitte-Kantonsrätin und Hebamme Andrea Bertschi (Buttikon/Schübelbach) und drei Mitunterzeichnende mit einem Postulat die entsprechende Anpassung der Vorschriften.

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