Stellen Sie sich vor: Sie organisieren eine Familienfeier und mieten dafür das Jungwacht- und Blauringlokal in der Gemeinde. Das Essen wird von den Eingeladenen mitgebracht, die Getränke organisieren Sie selbst. Gemäss dem Schwyzer Gastgewerbegesetz müssen Sie dafür eine Bewilligung einholen, da für die Raummiete eine Gebühr anfällt.
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