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Kanton Schwyz
Agro bekommt keine Förderbeiträge für Strom aus Klärgas
Das Bundesgericht hat entschieden: Die Agro Energie Schwyz AG kann für Strom, der aus Gas der Kläranlage produziert wird, keine Einspeisevergütung geltend machen.
In Abwasserreinigungsanlagen wird der anfallende Klärschlamm in einem Faulturm ausgegärt. Das dabei entstehende Klärgas kann für den Strom- und Wärmeeigenbedarf genutzt werden.
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