Kanton Schwyz

Agro bekommt keine Förderbeiträge für Strom aus Klärgas

Das Bundesgericht hat entschieden: Die Agro Energie Schwyz AG kann für Strom, der aus Gas der Kläranlage produziert wird, keine Einspeisevergütung geltend machen.
Die Ara Schwyz (im Vordergrund) betreibt ihre Anlage in unmittelbarer Nähe der Agro Energie Schwyz AG (im Bild erkennbar durch den Speicherturm).
Foto: Erhard Gick

In Abwasserreinigungsanlagen wird der anfallende Klärschlamm in einem Faulturm ausgegärt. Das dabei entstehende Klärgas kann für den Strom- und Wärmeeigenbedarf genutzt werden. Die Agro Energie Schwyz AG, die ihr Blockheizkraftwerk in unmittelbarer Nähe der Abwasserreinigungsanlage (Ara) Schwyz betreibt, will künftig Gas aus der Kläranlage verwenden, um ihr Heizkraftwerk besser auszulasten. Dabei stellte sich die Frage, wie dieses Klärgas durch den Bund mit Förderbeiträgen unterstützt wird. Nun hat das Bundesgericht entschieden, dass Strom aus Klärgas nicht gleich gefördert wird wie durch Biogas erzeugter Strom.

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