In Abwasserreinigungsanlagen wird der anfallende Klärschlamm in einem Faulturm ausgegärt. Das dabei entstehende Klärgas kann für den Strom- und Wärmeeigenbedarf genutzt werden. Die Agro Energie Schwyz AG, die ihr Blockheizkraftwerk in unmittelbarer Nähe der Abwasserreinigungsanlage (Ara) Schwyz betreibt, will künftig Gas aus der Kläranlage verwenden, um ihr Heizkraftwerk besser auszulasten. Dabei stellte sich die Frage, wie dieses Klärgas durch den Bund mit Förderbeiträgen unterstützt wird. Nun hat das Bundesgericht entschieden, dass Strom aus Klärgas nicht gleich gefördert wird wie durch Biogas erzeugter Strom.
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