Frauen sollen in Schwyzer Gesetzestexten künftig nicht mehr erwähnt werden. Im amtlichen Schriftenverkehr und in rechtssetzenden Erlassen für Personen-, Berufs- und Funktionsbezeichnungen soll ausschliesslich die maskuline Form verwendet werden, typografische Zeichen oder separate Benennungen für Geschlechter sollen untersagt sein.
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