Bundesgericht

Abstimmung über Asylunterkunft in Galgenen: Beschwerde abgewiesen

Das Bundesgericht weist die Beschwerde gegen die Abstimmung über den Kredit für den Bau einer Asylunterkunft vollumfänglich ab. 
Das Bundesgericht in Lausanne.
Foto: PD

Die am 27. August 2023 erfolgte Abstimmung über den Kredit von fast 2,9 Millionen Franken für die Erstellung einer Asylunterkunft auf dem Tischmacherhof in Galgenen war korrekt. Das Ergebnis (807 Ja- gegen 777 Nein-Stimmen) muss nicht nachgezählt werden, wie das der Galgener Bürger Bruno Pfister in einer Beschwerde bis vor Bundesgericht verlangt hatte.

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