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Schwyz
Absage für Vertretungssytem im Kantonsrat
Weder temporäre Stellvertretung noch Suppleanten: Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass der Kanton Schwyz auf eine Vertretungssystem für Mitglieder des Kantonsrates verzichten sollte.
Der Kantonsrat ist beschlussfähig, wenn wenigstens die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Eine Vertretungsregel kennt das Schwyzer Recht in diesem Bereich nicht.