Schwyz

Absage für Vertretungssytem im Kantonsrat

Weder temporäre Stellvertretung noch Suppleanten: Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass der Kanton Schwyz auf eine Vertretungssystem für Mitglieder des Kantonsrates verzichten sollte.
Der Kantonsrat ist beschlussfähig, wenn wenigstens die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Eine Vertretungsregel kennt das Schwyzer Recht in diesem Bereich nicht.
Foto: Archiv

Weiterlesen?

Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

Abo

Digital ohne E-Paper

1 Monat für
22.-

monatlich kündbar

Gedruckt & Digital mit E-Paper

1 Jahr für
377.-