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Schwyz

Ab sofort können sich im Kanton Schwyz alle über 16 für den Booster anmelden

Im Kanton Schwyz sind neu alle Personen ab 16 Jahren zur Auffrischimpfung gegen Covid-19 berechtigt und können sich auf der Homepage des Kantons anmelden.

Ab sofort ist die gesamte Bevölkerung des Kantons Schwyz ab 16 Jahren zur Auffrischimpfung zugelassen, sofern seit dem Abschluss der Grundimmunisierung mindestens 6 Monate vergangen sind, wie es in einer Mitteilung des Departement des Innern vom Dienstagvormittag heisst. Personen über 65 Jahre würden priorisierten Zugang erhalten.

Um einen Impftermin zu vereinbaren, können sich im Kanton Schwyz wohnhafte und arbeitende Personen über die Homepage www.sz.ch/corona-impfen-registrierung anmelden. Impfende Hausarztpraxen bieten ihre Patienten direkt auf oder verweisen auf die nächstgelegene Impfmöglichkeit. Bei Unklarheiten und Problemen beim Registrierungsprozess gibt die kantonale Impf-Infoline unter der Nummer 041 819 15 95 Auskunft.

Der Impfstoff von Pfizer/Biontech ist ab 16 Jahren, derjenige von Moderna ab 18 Jahren zur Auffrischung zugelassen. Gemäss den Impfempfehlungen des Bundes erfolgt die Auffrischimpfung grundsätzlich mit demselben Impfstoff, welcher bei der Grundimmunisierung verwendet worden ist.

Die Impfzentren sowie einige Apotheken und Arztpraxen bieten nach wie vor Erst- und Zweitimpfungen an, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Bis auf die Arztpraxen erfolgt die Terminvergabe über den kantonalen Registrierungslink. Für eine Impfung in der Arztpraxis ist eine direkte Kontaktaufnahme erforderlich. (dvm)

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