Vermittler

Ab 2025 verfügen die Schlichtungsbehörden über deutlich höhere Kompetenzen

An einem Weiterbildungstag haben sich die Vermittlerinnen und Vermittler des Kantons Schwyz auf die umfangreichen Veränderungen im Schlichtungsverfahren vorbereitet.
Die Vermittlerinnen und Vermittler bereiteten sich im Rahmen einer Weiterbildung auf die neuen Herausforderungen durch die revidierte Zivilprozessordnung vor.
Foto: PD

Im vorgerichtlichen Schlichtungsverfahren werden im Kanton Schwyz jährlich rund 80 Prozent der Klagen so weit erledigt, dass es deswegen gar nicht zu Gerichtsverfahren kommt. Geldforderungen, arbeitsrechtliche Streitigkeiten, Erbschaftszwiste, Nachbarschaftsprobleme oder auch privatrechtliche Baueinsprachen werden formlos und niederschwellig erledigt, was zu einer wirksamen Entlastung der Gerichte führt.

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