Im vorgerichtlichen Schlichtungsverfahren werden im Kanton Schwyz jährlich rund 80 Prozent der Klagen so weit erledigt, dass es deswegen gar nicht zu Gerichtsverfahren kommt. Geldforderungen, arbeitsrechtliche Streitigkeiten, Erbschaftszwiste, Nachbarschaftsprobleme oder auch privatrechtliche Baueinsprachen werden formlos und niederschwellig erledigt, was zu einer wirksamen Entlastung der Gerichte führt.
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