Im Jahr 2022 ist im inneren Kantonsteil ein 700 Jahre altes Holzhaus ohne rechtsgültige Bewilligung abgebrochen worden. Der dafür zuständige Gemeinderat hat bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige eingereicht. Nun ist das Strafmass bekannt geworden: Wie die Staatsanwaltschaft Innerschwyz auf Anfrage ausführt, sind zwei Betroffene mit Strafbefehl und einem Betrag von 2000 Franken gebüsst worden. Die beiden Hauseigentümer haben die Busse akzeptiert, der Fall ist damit abgeschlossen und von keinem Gericht beurteilt worden.
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