Vor ziemlich genau einem Jahr, am 1. Juni 2024, hat der Regierungsrat das neue Kinderbetreuungsgesetz in Kraft gesetzt. Seither können Schwyzer Eltern, die ihr Kind von einer Kindertagesstätte (Kita), einer Tagesfamilie oder einer anderen Einrichtung betreuen lassen, Gesuche für finanzielle Unterstützung online einreichen. Besteht ein Anspruch, zahlen die Gemeinde und der Kanton je die Hälfte. Es stellt sich die Frage: Wie gut ist das Gesetz in diesem ersten Jahr angelaufen, und wie stark wird das Angebot überhaupt genutzt?
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