Mehr als elf Jahre sind verstrichen, seit der «Blick» – wie andere Medien – über eine umstritten-anzügliche Episode anlässlich einer Zuger Landammann-Feier berichtete. Seither wird vor Zuger Gerichten über die Berichterstattung prozessiert. Die meisten Auseinandersetzungen sind abgeschlossen, der Rechtsstreit mit dem «Blick»-Verlag hält an.
Juristisch ist entschieden, dass die Persönlichkeitsrechte der ehemaligen Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin durch fünf «Blick»-Beiträge verletzt wurden. Doch die Betroffene klagte auch auf Herausgabe des Gewinns, den der Ringier-Konzern mit besagten Artikeln erzielt haben soll. Die Klägerin forderte aufgrund eigener Berechnungen 430'000 Franken, das Zuger Kantonsgericht hat ihr vor 18 Monaten rund 309'000 Franken zugesprochen. Das Zuger Obergericht hat diesen Betrag nun in nächster Instanz auf knapp 140'000 Franken reduziert.
Im 80-seitigen Urteil arbeiten sich die Richter akribisch durch alle möglichen Beschwerdepunkte, die von den Ringier-Anwälten vorgebracht wurden. Dabei folgt das Obergericht jedoch in fast allen Punkten der Vorinstanz, was Spiess-Hegglin als Erfolg verbuchen kann. Vor allem bekräftigt das Obergericht den Anspruch auf den mutmasslich mit den Berichten erzielten Gewinn.
Viel zu teures Privatgutachten
Dass die kompliziert errechnete Gewinnherausgabe dennoch massiv reduziert wird, ist allein zwei an sich unbedeutenden Neubewertungen zu verdanken. Zum einen sei die Vorinstanz von zu vielen Werbeeinblendungen bei der Online-Ausspielung der Texte ausgegangen. Damit halbiere sich in etwa der erzielte Werbeerlös. Auch die Erlöse durch die Printwerbung seien falsch berechnet worden, was ebenfalls zu einer deutlichen Minderung des erzielten Gewinns beiträgt.
Einen Abstrich muss Spiess-Hegglin auch bei der eingeklagten Parteientschädigung machen. «Entschieden zu hoch» seien vor allem die 86'000 Franken, die ihr Unterstützer Hansi Voigt für ein Parteiengutachten in Rechnung stellte.




