Wer einen Gottesdienst vorsätzlich stört, soll bestraft werden. Und wer das Gleiche bei einer privaten Veranstaltung für Kinder und Eltern tut, kassiert zu Recht eine Strafe wegen Hausfriedensbruch. Soweit ist das Urteil des Zürcher Bezirksgerichts gegenüber dem Führungsduo der rechtsextremen Jungen Tat nachvollziehbar.
Die beiden jungen Männer gehören zu insgesamt sechs Beschuldigten, denen die Staatsanwaltschaft unter anderem Nötigung, Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit sowie Haus- und Landfriedensbruch vorwarf. Die einzige angeklagte Frau wurde vollumfänglich freigesprochen.
Lange Verfahrensdauer
Die meisten Delikte ereigneten sich 2022, weshalb das Gericht die lange Verfahrensdauer durch die Staatsanwaltschaft rügte. Es ging vor allem um die Störung eines Pride-Gottesdiensts und eine Kinderveranstaltung mit dem Titel «Drag Queen Story Time» im Tanzhaus, beides in Zürich.
Im Fall des Gottesdiensts sah der vorsitzende Richter, ein Mitglied der SP, den Tatbestand der Diskriminierung wegen sexueller Orientierung und Aufrufs zu Hass erfüllt. Dafür gab es für die beiden Rädelsführer je 80 Tage Gefängnis bedingt. Die Anführer der Jungen Tat hätten Schwulen und Lesben das Recht abgesprochen, Veranstaltungen wie den Pride-Monat abzuhalten, weil sie mithalfen, ein grosses Kreuz mit der Aufschrift «No Pride Month» in eine Kirche zu tragen.
Das Gericht berief sich dabei auf den Anti-Rassismus-Artikel. Zentral wäre für einen Schuldspruch aber, dass das Handeln der Täter gegen die Menschenwürde verstösst. Wie aber soll eine Parole wie «Kein Pride-Monat» die Menschenwürde verletzen? In einem demokratischen Rechtsstaat darf man grundsätzlich jede Veranstaltung kritisieren oder dagegen protestieren. Linksextreme können ja auch gegen den alljährlichen «Marsch fürs Leben» der Abtreibungsgegner protestieren. Es nennt sich Meinungsfreiheit.
Wo bleibt das Recht auf Protest?
Im Umkehrschluss würde dieser Gerichtsentscheid – falls er von den nächsten Instanzen gestützt würde – ja bedeuten, dass man in Zukunft nicht mehr gegen Anlässe von Schwulen und Lesben protestieren dürfte. Das wäre einer Demokratie unwürdig.
Bei der Drag-Queen-Veranstaltung im Zürcher Tanzhaus sah das Gericht den Tatbestand der Diskriminierung dagegen nicht erfüllt. Dass der vorsitzende Richter nicht alleine in juristischen, sondern auch in politischen Kategorien denkt, zeigte seine Kritik am Gesetzgeber. Es sei für ihn unverständlich, warum das Parlament neben der sexuellen Orientierung nicht auch die Gender-Identität vor Diskriminierung schützen wollte. Die Junge Tat hatte 2022 die «Drag Queen Story Time» gestört und vor dem Tanzhaus eine kurze martialische Protestaktion durchgezogen mit einem Transparent, auf dem stand: Familie statt Gender-Ideologie.
Weil die Anwesenden wegen der kleinen Demonstration für ein paar wenige Minuten das Tanzhaus nicht verlassen konnten, brummte das Gericht den beiden Haupttätern je 120 Tage Gefängnis bedingt auf. Es wird interessant zu sehen sein, ob dieser Schuldspruch vor einer höheren Instanz standhält.
Dass die Staatsanwaltschaft auch aus politischen Gründen gegen die Junge Tat vorgeht, zeigt sich an einem weiteren Verfahren, das bisher nicht öffentlich diskutiert wurde. In der Nacht vor dem Prozess gegen die Rechtsextremisten malten Anhänger der Jungen Tat Parolen vor dem Bezirksgericht auf das Trottoir – mit abwaschbarer Kreidefarbe. Der entstandene Schaden betrug 1’100 Franken. Die Täter wurden in flagranti ertappt und leisteten keinen Widerstand. Dennoch wurden sie für 48 Stunden eingesperrt, ihre Telefone wurden ausgelesen, und sie erhielten Strafbefehle, gegen die sie inzwischen Einspruch erhoben.
Das Vorgehen der damals zuständigen Staatsanwältin, eines Mitglieds der Grünen, wirkt unverhältnismässig und politisch motiviert. Als Linksextreme während des Prozesses gegen die Berufsrevolutionärin Andrea Stauffacher kürzlich die Treppe vor dem Bezirksgericht mit Rauchpetarden verschmierten, wurde niemand festgenommen, obwohl dies unter den Augen der Stadtpolizei geschah.


