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Raubtier-Debatte

Drama um einen abgeschossenen Wolf: Röstis Departement pfeift Christophe Darbellay zurück

Das Bundesamt für Umwelt legt Beschwerde ein gegen eine Abschussbewilligung im Wallis. Die Reaktion fällt harsch aus.
Auch in der Schweiz im Fokus: Ein Wolf steht im deutschen Wildpark Eekholt (Fotografiert durch ein Zielfernrohr).
Bild: Carsten Rehder / DPA

Die in der Schweiz emotional geführte Wolfsdebatte ist um ein abstruses Kapitel reicher. Am 3. Mai erlegten Wildhüter in Staldenried einen Wolf. Rund eine Woche zuvor hatte der Walliser Staatsrat Christophe Darbellay diesen zum Abschuss freigegeben. Jetzt wird dieser Fall zum Politikum: Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat bei der Walliser Regierung Beschwerde eingelegt, wie das Bundesamt online vermeldet.

Auf Nachfrage bestätigt eine Sprecherin: «Der Kanton ist von einem Wolfspaar ausgegangen und hat daher einen Einzelabschuss verfügt. Aus Sicht des Bafu handelt es sich bei dem Wolfspaar um die Elterntiere des Nanztal-Rudels. Rudel dürfen nur nach vorgängiger Zustimmung des Bafu und nur im Zeitraum von Juni bis Januar reguliert werden.»

Der Fall ist brisant, da das Tier bereits drei Tage vor Einreichung der Beschwerde tot war. Der Kanton Wallis hatte einer möglichen Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen. Damit schuf Sitten Fakten im Gelände, bevor die Berner Juristen einschreiten konnten. Das Bafu pocht nun auf ein «Feststellungsinteresse»: Es will gerichtlich klären lassen, ob das Wallis eigenmächtig gegen Bundesrecht verstossen hat.

Im Kern des Konflikts steht die Frage, ob es sich beim getöteten Wolf um ein Rudeltier handelte. Das Bafu stützt sich auf Kora-Daten, die für 2025 einen Welpen im Nanztal verzeichnen.

Jagdchef Nicolas Bourquin sagte gegenüber dem «Walliser Boten»: «Ein Wolfswelpe wurde im August 2025 auf der Simplonpassstrasse beobachtet. Theoretisch hätte das Jungtier von Wölfen aus dem Binntal, dem Simplon oder dem Nanztal stammen können. Bis sich das geklärt hatte, haben wir den Jungwolf provisorisch dem Nanztal-Rudel zugeordnet. Dies ist aber nicht bestätigt worden.»

Laut Bourquin konnte weder 2025 noch 2026 eine Reproduktion im Nanztal dokumentiert werden. Der Kanton behandelt die Tiere daher als Wolfspaar, für das deutlich lockerere Abschussregeln gelten.

Postwendend: Wütende Antwort von Darbellay

Staatsrat Christophe Darbellay geht zum Frontalangriff auf die Bundesbehörde über: «Wir bleiben auf dem Standpunkt unserer vier Biologen vor Ort. Das Bafu gebärdet sich oberbürokratisch, wir aber machen die Entscheide im Terrain.» Die Einsprache des Bafu sei argumentativ sehr schwach.

Für Darbellay geht es um die Landwirtschaft. Der Wolfsdruck habe dazu geführt, dass bereits 20 Prozent der Walliser Schafalpen aufgegeben wurden. In Visperterminen habe das Tier zudem eine rote Linie überschritten: Es riss sogar Lamas, die eigentlich zum Schutz der Schafe eingesetzt worden waren.

David Gerke von der Gruppe Wolf Schweiz (GWS) sieht das völlig anders. Für ihn ist der Fall ein klarer Rechtsbruch, da laut Kantonsgerichtsurteil von 2020 ein einmal bestätigtes Rudel auch im Folgejahr als solches gilt. «Der Fall reiht sich ein in eine Serie von rechtlich fragwürdigen Bewilligungen des Kantons», so Gerke. Er fordert, dass das Wallis umgehend zum bundesrechtlichen Rahmen zurückkehrt.

Abschüsse von erwachsenen Wölfen im Frühjahr sind verboten, weil diese dann oft bereits Jungtiere versorgen. Ohne Elterntiere verhungern die Welpen oder neigen eher zu problematischem Verhalten.

Bereits 2018 wehrte sich das Bafu mittels Beschwerde gegen einen Wolfsabschuss im Wallis. Damals im Val d'Anniviers - und erst nach Druck durch die Umweltverbände Pro Natura und WWF. Unter der Departementsführung von Albert Rösti ist es allerdings eine Premiere.

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