Im Dezember 2026 wird die 13. AHV-Rente zum ersten Mal ausgezahlt. Wie sie finanziert werden soll, ist noch offen – das sorgt in Bundesbern für Diskussionen. Am Donnerstag fällt der Ständerat einen wichtigen Entscheid zum Thema.
Wie viel kostet die 13. AHV-Rente?
Die AHV finanziert sich vor allem aus drei Säulen: aus Lohnbeiträgen, aus der Bundeskasse und aus der Mehrwertsteuer. Das jüngste Jahresergebnis der AHV sieht auf den ersten Blick positiv aus : Das Umlageergebnis, also die ordentlichen Einnahmen minus die Ausgaben, beträgt knapp 2,8 Milliarden Franken. Im AHV-Fonds liegen über 55 Milliarden Franken, was 108 Prozent der jährlichen Ausgaben entspricht.
Doch das ist nur eine Momentaufnahme. Die 13. AHV-Rente bringt erhebliche Mehrausgaben: 2026, wenn sie erstmals ausbezahlt wird, betragen diese knapp 4.2 Milliarden Franken. Bis 2035 steigen sie auf jährlich 5,2 Milliarden an.
Gibt es noch weitere Herausforderungen?
Ja. Neben der 13. AHV-Rente trübt die demografische Entwicklung die Zukunftsaussichten: Durch die steigende Lebenserwartung und die Pensionierung der Babyboomer-Jahrgänge kommen auf immer mehr Rentnerinnen und Rentner immer weniger Erwerbstätige. Heute beziehen rund 2,5 Millionen Personen eine Altersrente. Diese Zahl steigt bis 2035 auf rund 3 Millionen - während die Anzahl der Erwerbstätigen weitgehend stagniert.
Selbst wenn das Parlament eine mehrheitsfähige Lösung für die Finanzierung der 13. AHV-Rente finden sollte, prognostiziert der Bund für die AHV ein negatives Umlageergebnis. Das heisst: Die AHV müsste mehr Renten auszahlen, als sie Einnahmen hat. Gemäss Bund liegt der zusätzliche Finanzierungsbedarf im Jahr 2030 bei 500 Millionen Franken und steigt bis 2040 auf 4 Milliarden Franken an.
Weitere potenzielle Mehrkosten drohen der AHV, falls die Initiative «Ja zu fairen AHV-Renten» der Mitte-Partei angenommen werden sollte. Diese will den Ehepaar-Plafond in der AHV abschaffen. Dieser beschränkt die gemeinsame AHV-Rente eines Ehepaars auf höchstens 150 Prozent der Maximalrente zweier Einzelpersonen. Das Anliegen geniesst auch bei der Linken Sympathien. Und selbst SVP-Präsident Marcel Dettling hat Bereitschaft für ein Entgegenkommen signalisiert.
Wie will der Bundesrat den Mehrbedarf finanzieren?
Zur Finanzierung der 13. AHV-Rente schlägt der Bundesrat v or, die Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte zu erhöhen . Der Normalsatz würde damit von 8,1 auf 8,8 Prozent ansteigen. Gleichzeitig möchte die Landesregierung angesichts der drohenden Defizite im Bundeshaushalt den Bundesanteil an der AHV von heute 20,2 auf 19,5 Prozent reduzieren. Damit will er den zusätzlichen Finanzbedarf der AHV bis 2030 finanzieren.
Für die Zeit zwischen 2030 und 2040 will der Bundesrat die AHV in einer separaten Reform stabilisieren. Deren Stossrichtung hat er Ende Mai vorgestellt . Die Reform setzt auf den Ausbau der bestehenden Finanzierungsquellen: eine weitere Erhöhung der Mehrwertsteuer sowie der Lohnbeiträge. Ausserdem sollen das Arbeiten über das Rentenalter hinaus attraktiver und Frühpensionierungen weniger attraktiv werden. Eine Erhöhung des Rentenalters ist nicht vorgesehen.
Welche Ideen gibt es im Parlament?
Der Ständerat debattiert am Donnerstag eigentlich nur über die Finanzierung der 13. AHV-Rente. Doch eine Mehrheit seiner sozialpolitischen Kommission schlägt eine Paketlösung vor . Diese soll der AHV Einnahmen verschaffen, die über den Mehrbedarf für die 13. Rente hinausgehen.
Geschnürt haben das Paket SP-Ständerat und Gewerkschaftsboss Pierre-Yves Maillard (VD) und Mitte-Ständerat Erich Ettlin (OW). Unterstützt wird es auch von den Grünen. Der Vorschlag sieht einen zweistufigen Mechanismus vor und will den Bundesanteil an der AHV bei 20,2 Prozent belassen.
Ab 2028 sollen die Lohnbeiträge für die AHV von heute 8.7 Prozent um weitere 0.4 Prozentpunkte ansteigen. Gleichzeitig sollen die Lohnbeiträge für die Arbeitslosenversicherung um 0.2 Prozentpunkte sinken. Fällt das Vermögens des AHV-Fonds unter 80 Prozent der jährlichen Rentenausgaben, sollen die Lohnbeiträge um weitere 0.4 Prozentpunkte ansteigen.
Ebenfalls ab 2028 soll die Mehrwertsteuer um 0.5 Prozentpunkte auf 8.6 Prozent ansteigen. Der Bund kann die Mehrwertsteuer später um weitere 0.5 Prozentpunkte auf bis zu 9.1 Prozent erhöhen. Damit soll die Abschaffung oder Anhebung des Ehepaarplafonds finanziert werden können. Bis 2040 könnten so Mehreinnahmen von jährlich bis zu 8.8 Milliarden Franken für die AHV generiert werden.
Eine Kommissionsminderheit aus FDP und SVP will die 13. AHV-Rente mit einer bis 2030 befristeten Mehrwertsteuererhöhung um 0.6 Prozenptunkte finanzieren. Dies soll Druck für eine umfassende AHV-Reform für das nächste Jahrzehnt aufsetzen.
Wie geht es weiter?
Der Maillard-Ettlin-Deal dürfte im Ständerat gute Chancen haben. Im Nationalrat habe SP, Mitte und Grüne hingegen keine Mehrheit. Dort dürfte sich Widerstand regen. Klar ist: Mit mehrheitsfähigen Lösungen in der Altersvorsorge tut sich das Parlament schon länger schwer.