
Die Verhandlungen zur Revision des Zinsbesteuerungsabkommens sollen Anfang 2014 beginnen. Die EU will damit die Anpassung dieses Abkommens an die geplante Revision der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie sicherstellen. Mit der Revision sollen Steuerschlupflöcher gestopft werden, damit die Zinsbesteuerung nicht über zwischengeschaltete Gesellschaften oder bestimmte Finanzinstrumente umgangen werden kann.
Der genaue Inhalt des Verhandlungsmandats ist vertraulich, wie der Bundesrat festhält. Die Schweiz hat sich seit 2009 gesprächsbereit gezeigt. Jedoch soll eine Anpassung des Abkommens nur vereinbart werden, wenn im Rahmen des EU-Regulierungsvorhabens MIFID eine befriedigende Lösung bei der Ausgestaltung der Drittstaatenregelung für grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen gefunden wird.
Mandat zu institutionellen Fragen
Ebenfalls am Mittwoch hat der Bundesrat das Mandat für Verhandlungen mit der EU über institutionelle Fragen verabschiedet. In einer Mitteilung betont er, dass dieses die automatische Übernahme von EU-Recht ausschliesst. Die Schweiz müsse die Möglichkeit haben, unter Einhaltung sämtlicher nationaler Verfahren darüber zu entscheiden, ob sie neues EU-Recht in ein bilaterales Abkommen übernehmen wolle.
Ein künftiges institutionelles Abkommen dürfe auch weder Ziel, noch Zweck, noch den Anwendungsbereich der Abkommen zwischen der Schweiz und der EU verändern. Zum Beispiel werde es beim Abkommen über den freien Personenverkehr keine Übernahme der europäischen Richtlinie zur Unionsbürgerschaft geben.
Verbindliche Auslegung
Der Bundesrat legt auch seine Leitlinien zur besonders umstrittenen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten offen: Fragen zur Auslegung von EU-Recht sollen bei Bedarf dem Gerichtshof der Europäischen Union vorgelegt werden. "Dieser legt das EU-Recht verbindlich aus", heisst es in der Mitteilung des Bundesrats.
Differenzen würden auf der Grundlage des Entscheids durch die beiden Parteien einvernehmlich beigelegt. Falls dies nicht gelingt, können Ausgleichsmassnahmen bis hin zur teilweisen oder vollständigen Suspendierung des entsprechenden Abkommens ergriffen werden.
Schliesslich hat der Bundesrat den Entwurf eines Verhandlungsmandats über die Teilnahme am Kulturförderungsprogramm der EU 2014-2020 verabschiedet. Definitiv entscheiden wird er im Frühjahr.