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Herbstsession

Wer unter dem Rettungsschirm ist, darf auch weiterhin Eigenhandel betreiben

Der Rettungsschirm für die Stromkonzerne erhitzt die Gemüter im Nationalrat weiter. Die grosse Kammer will beim Boni-Verbot auch Grossverdiener ausserhalb der Geschäftsleitung ins Visier nehmen. 

Die Axpo wurde bereits unter den Rettungsschirm der Bundes gestellt.
Bild: Keystone

Der Handlungsbedarf ist (fast) unbestritten. Der Rettungsschirm für die Strombranche wurde im Falle der Axpo bereits per Notrecht in Kraft gesetzt. Nun streitet das Parlament über den ordentlichen gesetzlichen Rahmen. Nach einer gehässigen Debatte im Nationalrat und einer etwas sachlicheren Diskussion im Ständerat ist in der Herbstsession der Ball am Dienstag wieder bei der grossen Kammer gelandet.

Dort sind die Betriebstemperaturen mittlerweile abgekühlt, aber immer noch über den bundesrätlich empfohlenen Maximaltemperaturen für den Winter. Gestritten wird derzeit unter anderem noch, ob betroffenen Stromunternehmen der Eigenhandel verboten werden soll, wenn sie unter den Rettungsschirm flüchten.

Den Eigenhandel an anderer Stelle unterbinden

Eingebracht hat diesen Antrag die SVP. Zwar hatten die meisten Sprecherinnen und Sprecher Sympathien für dieses Anliegen, wollten es aber nicht in diesem befristeten Gesetz regeln. «Wenn sie dieses Problem anpacken wollen, dann müssen Sie es grundsätzlich anpacken», mahnte Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Es gebe auch Energieunternehmen, die nicht systemrelevant sind und diese wären dann von einem solchen Verbot ausgenommen.

Auch Martin Bäumle (GLP/ZH) warnte namens der Kommission vor diesem Zusatz: Dieser Handel sei nicht nur schlecht, sondern in vielen Fällen auch sinnvoll. «Wir haben derzeit auch keine Hinweise, dass die Axpo wegen dem Eigenhandel in Liquiditätsschwierigkeiten gekommen ist», so Bäumle. Am Ende wurde der Vorschlag mit 91 zu 57 abgelehnt – bei 41 Enthaltungen.

Tiefere Grenze für Boni-Verbot

Bereits in einer früheren Runde hatte sich ein Boni-Verbot abgezeichnet. Konzerne, die unter den Rettungsschirm gesetzt werden, dürfen keine solchen variablen Lohnanteile für die oberste Stufe sprechen. Strittig ist noch, ab welcher Höhe dieses Verbot gelten soll.

Geht es nach dem neusten Wurf des Nationalrats sollen sämtliche Mitarbeiter mit Löhnen über 250'000 Franken betroffen sein. Zuerst wollte das Parlament das Verbot nur auf Mitglieder der Geschäftsleitung beschränken. Die tiefere Grenze ziele darauf, dass es gerade im Energiehandel sehr hohe Saläre gebe.

Das Gesetz über den Rettungsschirm ist vom Umweltdepartement von Simonetta Sommaruga als dringlich erklärt worden. Sofern in der Herbstsession alle Differenzen bereinigt werden und das Gesetz die Schlussabstimmung passiert, kann es mit sofortiger Wirkung in Kraft treten. Zwar untersteht das Gesetz dem fakultativen Referendum, doch dieses kommt erst nachträglich zum Zug. Dafür ist die Gültigkeit des Gesetzes bis Ende 2026 befristet.

Nun geht das Geschäft mit mehreren kleinen Differenzen an den Ständerat. (mg/aka)