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Familienbetriebe

Wenn die Kinder Papas Firma nicht wollen

Viele Schweizer Traditionsbetriebe scheitern an der Nachfolgeregelung. Das Problem könnte sich noch verschärfen.

Den Schweizer Familienunternehmen geht es gut. Trotzdem sorgen sich viele um ihre Zukunft. Zahlreiche Unternehmen haben Mühe, einen Nachfolger für den Firmenpatron zu finden. Zwei anstehende politische Entscheidungen könnten die ohnehin schon schwierige Situation noch weiter verschärfen.

«Die Schweizer Familienunternehmen haben in den letzten Jahren genug investiert und haben nach wie vor das Privileg, unabhängige Entscheidungen zu treffen», sagt Franziska Müller Tiberini. Die Zürcherin hat sich auf die Beratung von Familienunternehmen spezialisiert. Die Grundstimmung bei den meisten Betrieben sei derzeit positiv, sagt sie.

So gut die Stimmung bei den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Moment auch sein mag: Viele haben ein Nachfolgeproblem. Betroffen sind laut einer aktuellen Studie fast 64'000 Betriebe.

Kleine Firmen stark betroffen

Je kleiner die Firma, desto grösser das Problem: Architekten, Handwerker und kleine Handelsfirmen, deren Geschäft stark auf den Inhaber ausgerichtet ist, tun sich bei der Suche nach einem Nachfolger besonders schwer. Fast jedes fünfte Einzelunternehmen steht noch ohne Regelung da. Dahinter kommen die Aktiengesellschaften mit 12 Prozent, gefolgt von den am wenigsten betroffenen GmbH. Dass Letztere mit vergleichsweise geringen 5 Prozent kaum Nachfolgeprobleme haben, liegt laut dem Informationsdienst Bisnode an der Rechtsform: Die GmbH hat sich erst in den letzten Jahren flächendeckend durchgesetzt.

Unterschiede lassen sich auch an der Branche festmachen. Da das Alter der Firmeninhaber der mit Abstand häufigste Anlass zur Übergabe ist, stehen vergleichsweise wenig IT-Unternehmen, dafür umso mehr Verlage und Immobilienfirmen vor Problemen bei der Nachfolgeregelung.

«Um Betriebe über mehrere Generationen in der Familie halten zu können, braucht es eine zusätzliche Kraft und Einstellung», sagt Müller Tiberini. Die meisten brächten das mit und zeigten sich in Beratungsgesprächen äusserst motiviert. Andere dagegen zögerten. Viele aus der Nachfolgegeneration entscheiden sich heute für eine Karriere in einem Grossunternehmen, statt den elterlichen Betrieb zu übernehmen.

Übergabe ist höchst emotional

Hinzu kommt, dass die Übergabe des eigenen Betriebs an die nächste Generation für viele Unternehmer eine höchst emotionale Angelegenheit ist. Einige zögern sie so lange hinaus, bis es zu spät ist. Dabei ist die Regelung der Nachfolge die «anspruchsvollste, nobelste und wichtigste Aufgabe eines Unternehmers», sagt Lieni Füglistaller. Er leitete selbst während Jahrzehnten einen Familienbetrieb und berät heute Familienunternehmen beim Generationenwechsel. Füglistaller spricht von sechseinhalb Jahren, die ein Übergabeprozess dauert. Muss das Unternehmen zuvor noch in eine andere Rechtsform überführt werden, verlängert sich der Prozess nochmals.

Die Analysten von Bisnode haben den Nachfolgeprozess bei Schweizer Mittelständlern in einer aktuellen Studie untersucht. Für sie ist klar: Spätestens im Alter von 60 Jahren sollte sich ein Unternehmer um seine Nachfolge kümmern. Tut er das nicht, bringt er das gesamte Unternehmen in Gefahr.

Die Universität St. Gallen hat gemeinsam mit Analysten der Credit Suisse festgestellt, dass sich jedes vierte Schweizer Unternehmen in den kommenden Jahren zwangsläufig mit dem Thema befassen muss. Die Auswirkungen gescheiterter Generationenwechsel spüren dabei nicht nur die Unternehmen selbst. Arbeitsplätze gehen verloren, dem Bund und den Kantonen brechen Steuereinnahmen weg. Auch die Geschäftspartner sind betroffen. Insgesamt sind 78 Prozent der KMU in Familienbesitz. Das Thema birgt daher eine gewaltige Sprengkraft für die gesamte Schweizer Wirtschaft.

KMU im Klammergriff

Für Familienbetriebe könnte es aber bald noch wesentlich schlimmer kommen. Dann nämlich, wenn die derzeit in Planung und Vernehmlassung befindlichen neuen Steuern eingeführt werden. Konkret geht es um die Einführung einer Erbschafts- und einer Kapitalgewinnsteuer.

Geht es nach den Initianten der «Volksinitiative Erbschaftssteuerreform», werden künftig alle Erbschaften ab der Freigrenze von zwei Millionen Franken pauschal mit 20 Prozent besteuert. Auch für Geschenke über 20 000 Franken müsste ein Fünftel des Werts an den Bund gezahlt werden. Der Steuerrechtsexperte Peter Andreas Zahn greift die Initiative deshalb scharf an. «Ein privater Unternehmer steckt in der Regel 80 bis 90 Prozent seines Vermögens in seine Firma», sagt Zahn. «Wenn die Steuer kommt, müssen Erben 20 Prozent abgeben. Das Geld haben sie oftmals gar nicht, denn es steckt in der Firma.» In der Folge drohen Teilverkäufe.

Im vergangenen Jahr hat KMU-Next eine eigene Umfrage zur Erbschaftssteuer durchgeführt. «Aus der Umfrage geht unmissverständlich hervor, dass die Erbschaftssteuerreform eine ernsthafte Bedrohung für die Nachfolgeregelung von kleinen und mittleren Unternehmungen darstellt», heisst es im Ergebnis. «Mehrere hunderttausend Arbeitsplätze in der Schweiz wären direkt durch die Reform betroffen.»

Gegen die Stimmung der Bürger

Neben der Erbschaftssteuerinitiative kritisieren viele Unternehmer auch die vom Bundesrat geplante Kapitalgewinnsteuer. Wird sie eingeführt, müssen Privatpersonen wie auch Unternehmer die Gewinne, die sie zum Beispiel aus Aktienverkäufen erzielen, versteuern. Für KMU-Next-Chef Füglistaller wäre dies «für die Unternehmensnachfolge massiv erschwerend». Der Bundesrat will die neue Steuer im Zuge der Unternehmenssteuerreform III beschliessen.

Der Vernehmlassungsvorschlag zur Kapitalgewinnsteuer ist nicht nur aus unternehmerischer, sondern auch aus politischer Sicht unverständlich, sagt der Jurist Zahn. «Alle bürgerlichen Parteien sind dagegen», betont er. Eine Initiative für eine solche Steuer wurde bereits 2001 mit einer Zweidrittelmehrheit abgelehnt. Die Stimmung in der Bevölkerung, die klar gegen neue Steuern ist, wird konsequent ignoriert, sagt Zahn.