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Wohnungsnot

Weniger Einsprachen mehr Tempo: So will der Bundesrat den Wohnungsbau fördern

Grosse Bauprojekte sollen als «nationales Interesse» deklariert werden und so gegen Einsprachen geschützt werden. Beim Heimatschutz befürchtet man eine «Verschandlung».
Der Bund will grosse Bauprojekte teilweise als von "nationalem Interesse" klassifizieren.
Bild: Keystone

Wohnungen bauen für das Vaterland. Künftig sollen es Bauprojekte geben, die als «nationales Interesse» ausgewiesen werden. Die Folge: «In der Interessenabwägung hätten sie dann ein höheres Gewicht etwa gegenüber dem Ortsbild- und Denkmalschutz.» Etwas weniger umständlich formuliert bedeutet das: Es wird deutlich schwieriger, sich mit Beschwerden gegen die Projekte zu wehren.

Knapper Wohnraum und steigende Mieten sind eine der Hauptsorgen der Schweizer Bevölkerung. Viele bürgerliche Politiker orten einen der Gründe dafür in den langwierigen Verfahren vor dem Baustart. «Es ist unbestritten, dass Planungs- und Baubewilligungsverfahren mitunter zu lange dauern», heisst es im Bericht des Bundesrats.

Wie genau die Rahmenbedingungen für solche Bauvorhaben von nationalem Interesse aussehen sollen, ist noch nicht definiert. Der Plan ist eine Vorlage, die den Bundesrat «ermächtigt, Kriterien und Schwellenwerte für die Identifizierung von Bauvorhaben von nationalem Interesse festzulegen», wie es im Bericht heisst.

Heftige Kritik an den Plänen

Ziel sei es, «das Interesse an grösseren Wohnbauprojekten im Rahmen der Siedlungsentwicklung nach innen stärker zu gewichten.» Es dürften also Verdichtungsprojekte im Fokus stehen und nicht grosse Neubausiedlungen am Rand von Ortschaften. Spätestens bis Ende Dezember muss der Bund konkreter werden. Für dann kündigt Bundesrat Rösti eine Vernehmlassungsvorlage an

Für Martin Killias, Präsident des Schweizer Heimatschutzes, ist bereits jetzt klar, dass das so nicht tolerierbar sei. «Geschützt sind ja vor allem Ortskerne, genau hier soll ohne Rücksicht auf den Ortsbildschutz gebaut werden dürfen. So werden Ortsbild- und Denkmalschutz abgeschafft», so der ehemalige Strafrechtsprofessor. Befeuert würde vor allem der Abbruch bezahlbarer Wohnungen – und das Wohnungsproblem verschärft.

Killias wehrt sich auch gegen weitere Punkte des bundesrätlichen Plans. Dieser sieht nämlich auch vor, dass Nachbarn sich nicht mehr sollen für das Ortsbild wehren können. «In Kantonen ohne Beschwerderecht für den Heimatschutz – wie im Engadin und im Wallis – wird man dann ungehindert die schönen Dörfer verschandeln können», so Killias.

Für den obersten Heimatschützer ein unhaltbarer Zustand. Er verweist auf eine hohe Erfolgsquote der Einsprachen. «In 40 Prozent der Fälle bekommen die privaten Einsprecher recht oder die Sache endet mit einem Vergleich», beim Heimatschutz liege die Rate bei über 70 Prozent, so Killias. Das zeige, dass es die Einsprachemöglichkeiten brauche: «Ganz offensichtlich braucht es ein Korrektiv zu den Behörden, die viel zu oft den Bauherren entgegenkommen.».

Keine Gebühr bei abgewiesenen Beschwerden

Killias glaubt zudem nicht, dass mehr gebaut würde, wenn es weniger Einsprachen gäbe. «Wie viel gebaut wird, hängt an vielen anderen Faktoren: Etwa dem Aktienmarkt oder dem Zinsniveau.» Würden die Einspracherechte beschnitten, so würde das kurzfristig zu einem Bauboom führen, aber «längerfristig hilft das nicht», ist Killias überzeugt. Zudem würden dann noch viel mehr «illegale Projekte durchgedrückt.»

Der Bundesrat ist anderer Ansicht. Allerdings betont er auch, dass vielerorts die Kompetenzen bei den Kantonen liegen. Und beim Kampf gegen missbräuchliche Einsprachen will er auf ein oft gefordertes Mittel verzichten: eine Gebühr bei abgewiesenen Beschwerden. «Der Zugang zum Rechtsschutz soll allen offenstehen und nicht von den finanziellen Verhältnissen abhängen», schreibt der Bundesrat.

Sowieso: Er sieht auch andere Möglichkeiten, um die Bautätigkeiten anzukurbeln. So solle etwa die Digitalisierung der Bewilligungsverfahren vorangetrieben werden. Ganz generell sei die lange Dauer der Verfahren aber auch «dem immer komplexeren Planungs- und Baurecht» geschuldet.