Gastbeitrag, Teil 4

Neue EU-Verträge: Welche Rechte haben EU-Bürger in der Schweiz – und wie ist das mit der Schutzklausel?

Das Freizügigkeitsabkommen gewährt Schweizern und EU-Bürgern weitreichende Rechte. Nun übernimmt die Schweiz Teile der Unionsbürgerrichtlinie der EU. Das Verfahren zur Aktivierung der Schutzklausel wird neu aufgestellt.
Das Freizügigkeitsabkommen erhält ein Update: Grenzgänger passieren in Chiasso den Zoll von Italien in die Schweiz.
Foto: Elia Bianchi / Keystone/Ti-Press /9. 3. 2020

Das Freizügigkeitsabkommen von 1999 hat das Zuwanderungsregime revolutioniert. Menschen aus der Schweiz und der EU dürfen sich in der anderen Vertragspartei frei bewegen und aufhalten. Sie müssen aber nachweisen, dass sie arbeiten oder über ausreichende finanzielle Mittel verfügen und krankenversichert sind. Sie dürfen ihre Familie mitnehmen.

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