Der «Bote der Urschweiz» berichtete am Donnerstag über den ungewöhnlichen Brief von Fürsorgepräsident André Beck. Dieser schreibt von «dramatisch zunehmenden Zahlen im Bereich Sozialhilfe». Tatsächlich betrugen die Ausgaben für wirtschaftliche Sozialhilfe im letzten Jahr 322'000 Franken; budgetiert waren 210'000 Franken.
In letzter Zeit hätten sich in Rothenthurm vermehrt Personen niedergelassen und gleichzeitig Sozialhilfe beantragt, schreibt Beck weiter. Die Sozialhilfe sei aber nicht primär dafür vorgesehen, Mietausfälle zu begleichen. Also könnten die Wohnungsvermieter künftig nicht mit dem Ausgleich rechnen.
Abwiegelnde Stellungnahme
In einem Interview mit dem Regionaljournal Zentralschweiz von Radio DRS wiegelte Beck am Freitag ab. Selbstverständlich komme man den gesetzlichen Verpflichtungen nach. Es gehe nur darum, den Sozialmissbrauch zu verhindern.
Beim kantonalen Amt für Soziales sieht man das etwas anders und betont, dass die Sozialhilfe sehr wohl dafür vorgesehen ist, im gegebenen Fall Mietausfälle zu begleichen. Im übrigen gelte die Niederlassungsfreiheit, so Amtsvorsteherin Evelyne Reich Schmalz gegenüber der Nachrichtenagentur SDA.
Ein Sozialhilfeempfänger kann überall wohnen, wo er will. Und auch ein Hausbesitzer ist frei, wem er seine Wohnung vermieten will. Man werde den Brief aus Rothenthurm genauer anschauen, sagt Reich. Allerdings bewege man sich da in einen Graubereich. Ob etwas dagegen unternommen werde, sei noch offen.