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EU-Abkommen

«Moitié-moitié»: Parmelin ist zufrieden mit Massnahmen zum Lohnschutz, aber bei den Gesamtarbeitsverträgen droht Streit

Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Kantone einigen sich auf 11 Massnahmen für den Schutz der Schweizer Löhne. Der Bundesrat will noch weiter gehen. Bis Ende März soll ein Deal stehen, der das EU-Abkommen innenpolitisch absichern soll.

197 Verhandlungssitzungen lang dauerte der Marathon, bis sich die Schweiz und die EU im vergangenen Dezember im Grundsatz auf ein neues Vertragspaket einigten. Der Bundesrat will damit den bilateralen Weg stabilisieren und zukunftsfähig machen.

Fast so kompliziert waren die Gespräche zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern zur innenpolitischen Absicherung des neuen Vertragspakets. Während über 60 Gesprächsrunden rangen die beiden Seiten unter Vermittlung des Bundes über Massnahmen zum Schutz der Schweizer Löhne. Für die Gewerkschaften ist ein wirksamer Lohnschutz Bedingung für eine Unterstützung des Pakets.

Nun ist der Bundesrat beim Zimmern einer mehrheitsfähigen Allianz einen Schritt weitergekommen. Sozialpartner und Kantone haben sich unter seiner Moderation auf elf innenpolitische Massnahmen geeinigt, um den Lohnschutz abzusichern, wie Wirtschaftsminister Guy Parmelin (SVP) am Mittwoch vor den Medien verkündete.

Lohnschutz verankert im Abkommen mit der EU

Zwar konnte sich die Schweiz mit der EU auf einige Lohnschutz-Elemente einigen. So wurde etwa das Prinzip «gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort» verankert und die Kontrolle der Einhaltung dieser Regeln durch Kantone und Sozialpartner abgesichert.

Unter der Leitung von Bundesrat Guy Parmelin haben sich die Sozialpartner gefunden.
Bild: Keystone

Doch die Schweiz musste gegenüber Brüssel auch Konzessionen eingehen, für die es innenpolitische Ausgleichsmassnahmen braucht. Moderiert wurden die Gespräche zwischen den Sozialpartnern und den Kantonen durch Helene Budliger Artieda, Chefin des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco). Am Montag verabschiedeten sie eine gemeinsame Erklärung mit den elf erwähnten Massnahmen. Diese lassen sich in drei Kategorien einteilen:

Gegenmassnahmen für Zugeständnisse an die EU: Dazu zählen etwa die Verkürzung der Voranmeldefrist von acht auf vier Tage oder der Wegfall der Kautionspflicht für Unternehmen aus der EU. Hier sollen etwa die Lohn- und Arbeitskontrollverfahren digitalisiert und beschleunigt werden.

Absicherungsmassnahmen für die Dienstleistungssperre: Allein 2023 hat die Schweiz über 600 fehlbare EU-Firmen von weiteren Tätigkeiten in der Schweiz ausgesperrt. Da diese Sperre nur ausländische Anbieter betrifft, wird befürchtet, die EU könnte sie dereinst nicht mehr akzeptieren. Darum soll die Dienstleistungssperre nun im Schweizer Recht verankert werden.

Ersatzmassnahmen, weil man sich mit der EU nicht einig wurde: Konkret geht es da um die Spesenregelung. Die EU hat der Schweiz in diesem Bereich keine Ausnahme gewährt. Die Gewerkschaften warnen schon lange vor Dumpinggefahr, gerade in der Baubranche. Gewerkschaften und Arbeitgeber sind sich einig, dass es eine Regelung braucht. Seco-Chefin Budliger Artieda skizzierte diese: «Wir werden den Handlungsspielraum maximal ausschöpfen.» Ziel sei es, die Regeln in Schweizer Gesetzen zu meisseln. Denn der Grundsatz gelte, so Budliger Artieda: «Wenn eine entsandte Firma in die Schweiz kommt, dann muss sie sich an Schweizer Gesetze halten. Punkt.» Damit könnte die Schweiz einen Streit mit der EU riskieren.

Uneinigkeit über Gesamtarbeitsverträge

Noch nicht geeinigt haben sich die Sozialpartner bei den allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (GAV). Diese kann der Bundesrat für eine gesamte Branche verbindlich in Kraft setzen. Dafür müssen jedoch gewisse Quoren von Arbeitnehmenden und betroffenen Unternehmen erfüllt sein. Der Bundesrat möchte diese Hürden für bestehende GAV flexibilisieren.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft soll die angestrebten Massnahmen gemeinsam mit Sozialpartnern und Kantonen bis Ende März finalisieren. Bundesrat Guy Parmelin zeigte sich «positiv überrascht» über die erzielten Fortschritte. Für eine Gesamtbewertung müssten die endgültigen Texte vorliegen. Nach seiner Einschätzung gefragt, scherzte der Waadtländer: «Wäre ich Freiburger, so würde ich Ihnen sagen, es ist ‹moitié-moitié›.»

Das Echo der involvierten Sozialpartner ist von optimistischer Zurückhaltung geprägt. Der Gewerkschaftsbund spricht in einem Communiqué von einem «ersten Schritt in die richtige Richtung». Allerdings seien weitere Massnahmen unverzichtbar. Insbesondere müssten die Hürden gesenkt werden, um Gesamtarbeitsverträge allgemeinverbindlich zu erklären.

Auch der Arbeitgeberverband ist zufrieden mit den erzielten Fortschritten. Wie der Verband schreibt, stehe er den nächsten Schritten «grundsätzlich positiv gegenüber». Er biete Hand zur Sicherung und Verlängerung bestehender allgemeinverbildlicher Gesamtarbeitsverträge. Nicht infrage komme hingegen, den Abschluss neuer GAV zu vereinfachen.