
Der Sicherheitsdirektor des Kantons Zürich, Mario Fehr (parteilos), bezeichnete die Entlassung des 31-Jährigen als «offensichtliche Fehleinschätzung». Wie konnte es also dazu kommen? Der Psychologe und Forensiker Jérôme Endrass versteht die Kritik am Entscheid der Winterthurer Psychiatrie, den späteren Messerstecher freizulassen. Er weist jedoch darauf hin, dass die Lage nicht so simpel sei.
«Die fürsorgerische Unterbringung hat im Kern vor allem eine Aufgabe, und das ist zu prüfen, dass keine Selbstgefährdung vorliegt», sagt er gegenüber Radio SRF. Die Fremdgefährdung sei implizit darin enthalten, aber nicht Teil des Gesetzestextes, wenn es um die fürsorgerische Unterbringung gehe.
Eingeschränkte Infos für Psychiater
Weiter erklärt er, dass Psychiater weniger Informationen haben als Forensiker. «Natürlich war die Einschätzung im Nachhinein gesehen fehlerhaft», sagte der stellvertretende Leiter des Zürcher Amts für Justizvollzug und Wiedereingliederung. Man müsse aber bedenken, dass Psychiater in der Regel relativ wenig Dokumentation über die Patienten, insbesondere keinen Einblick in Strafakten oder das Vorstrafenregister, hätten. Ob dies noch zeitgemäss sei oder der Informationsaustausch besser werden müsse, sei Sache der Politik.
Weiter erklärt Endrass, wie wichtig das Thema der psychischen Gesundheit sei. So seien Einzeltäter mit psychiatrischen Problemen im Bereich des Extremismus eindeutig die derzeit grösste Gefahr.
Die Integrierte Psychiatrie Winterthur (ipw) kündigte an, eine externe Administrativuntersuchung in die Wege zu leiten. Der mutmassliche Täter war in der Klinik als «nicht selbst- und fremdgefährdend» eingestuft worden.
Der 31-jährige vorbestrafte Islamist hatte sich erst am Montag in verwirrtem Zustand bei der Polizei gemeldet. Diese wies ihn über eine fürsorgerische Unterbringung in die Psychiatrie ein. Am Mittwoch durfte der Mann die Klinik verlassen. Am Tag darauf stach der mutmassliche Täter am Winterthurer Bahnhof auf drei Passanten ein. (watson.ch/dab)