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Deutschland

Warnstreiks an Flughäfen – auch Schweiz betroffen: Was Reisenden bevorsteht

Die Betreiber sprechen von einem Horrorszenario für Fluggäste. Worauf sich Betroffene bei den Warnstreiks einstellen müssen.

Mehr als 500.000 Menschen werden ihre Flugreise am Montag nicht wie geplant antreten können: Die deutsche Gewerkschaft Verdi hat zu 24 Stunden dauernden Warnstreiks an 13 deutschen Flughäfen aufgerufen, darunter Deutschlands grösste in Frankfurt am Main und München. Bereits am Sonntag ging am Flughafen Hamburg nichts mehr. Dort gab es einen kurzfristig angekündigten Warnstreik.

Gähnende Leere in Hamburg.
Bild: Keystone

Worum es geht und was Reisende wissen sollten: Wo und wann wird gestreikt?

Am Montag von 0.00 bis 23.59 Uhr sind die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und der Bodenverkehrsdienste an folgenden Flughäfen zum Warnstreik aufgerufen: München, Stuttgart, Frankfurt, Köln/Bonn, Düsseldorf, Dortmund, Hannover, Bremen, Hamburg, Berlin-Brandenburg und Leipzig-Halle.

Ausserdem ruft Verdi in einem anderen Tarifkonflikt zeitgleich dazu auch das Luftsicherheitspersonal zum Warnstreik auf. Dieser Aufruf gilt zusätzlich auch an den Flughäfen Weeze bei Düsseldorf und Karlsruhe/Baden-Baden. Der Hamburger Flughafen wurde zusätzlich bereits am Sonntag lahmgelegt. Die Gewerkschaft hatte den Beginn des Ausstands erst 30 Minuten vorher angekündigt, um mehr Wirkung zu erzielen. Es konnten nur etwa 10 Flüge stattfinden.

Wie gross sind die Auswirkungen?

Gross: Der Flugverkehr wird in weiten Teilen des Landes zum Erliegen kommen. Nach einer ersten Schätzung des Flughafenverbands ADV fallen voraussichtlich mehr als 3400 Flüge aus, rund 510'000 Passagiere können ihre Reisen gar nicht antreten oder zumindest nicht wie geplant.

ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel spricht in Bezug auf die Streiks im öffentlichen Dienst von einem Horrorszenario für Fluggäste. «Elf Standorte gleichzeitig zu bestreiken, hat eine neue Dimension». Die Warnstreiks hätten «weitreichende Folgen für die individuelle Mobilität und die Wirtschaftsabläufe». Der grösste deutsche Flughafen in Frankfurt am Main etwa warnt auf seiner Website: «Alle Aufgaben, die einen vollumfänglichen Flugbetrieb ermöglichen, sind aufgrund des Streiks ausgesetzt. Ein Beginn der Reise in Frankfurt wird nicht möglich sein.»

Passagiere sollen am Montag gar nicht erst zum Flughafen kommen. Auch das Umsteigen von Transitpassagieren sei «mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von den Auswirkungen betroffen» und könne nicht stattfinden. Auch Flüge in die Schweiz und umgekehrt sind betroffen. Die Swiss schreibt auf ihrer Webseite, dass es zu «Verspätungen und weitreichenden Streichungen» kommen werde.

Wie erfahre ich, ob mein Flug betroffen ist?

Die Flughäfen und Airlines informieren auf ihren Websites über den Status aller Flüge. Bereits am Wochenende waren auf den Internetseiten der Flughäfen zahlreiche Abflüge für Montag als annulliert gekennzeichnet. Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug wegen des Warnstreiks ausfällt? Bei streikbedingtem Flugausfall oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden muss die Fluggesellschaft Reisenden eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten.

Oft werden sie automatisch auf einen anderen Flug umgebucht. Oder die Airline bietet an, das Flugticket in eine Bahnfahrkarte umzuwandeln. Das passiert vor allem bei gestrichenen Flügen innerhalb Deutschlands. Hängen Passagiere streikbedingt länger am Flughafen fest, müssen Fluggesellschaften Betreuungsleistungen erbringen, etwa in Form von Gastronomiegutscheinen für Getränke und Snacks vor Ort.

Bekomme ich auch Geld zurück?

Die EU-Fluggastrechte-Verordnung sieht bei Verspätungen ab drei Stunden am Zielort sowie kurzfristigen Flugabsagen unter gewissen Voraussetzungen Ausgleichszahlungen von 250 bis 600 Euro pro Passagier vor. Ob Passagiere diese Gelder bei Flugproblemen infolge eines Warnstreiks einfordern können, hängt vereinfacht gesagt davon ab, wer konkret streikt.

Sind wie am Montag Teile des Flughafenpersonals in einem Warnstreik, sind die Aussichten auf Entschädigungen eher schlecht. Anders kann der Fall liegen, wenn Mitarbeitende einer Airline streiken. Der Anspruch auf Ersatzbeförderung besteht in jedem Fall und unabhängig davon, ob Passagieren auch eine Entschädigungszahlung zusteht.

Was wollen die Streikenden?

Die Gewerkschaft fordert in den Tarifverhandlungen von Bund und Kommunen unter anderem acht Prozent mehr Lohn, mindestens aber monatlich 350 Euro mehr, sowie drei zusätzliche freie Tage.

Und was will die Gegenseite?

Den kommunalen Arbeitgebern ist das zu teuer. Die Kernforderungen würden für die Kommunen Mehrkosten von rund elf Prozent bedeuten oder jährlich fast 15 Milliarden Euro, sagte der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), Niklas Benrath. Das sei angesichts leerer Kassen und hoher Verschuldung nicht darstellbar. Besonders kritisch sehe man die geforderten zusätzlichen freien Tage.

Sie würden zu Einschränkungen in den kommunalen Dienstleistungen führen, meinte der Verbandsvertreter. Ein konkretes Angebot haben die Arbeitgeber bisher allerdings nicht vorgelegt. Benrath begründete dies damit, dass die Verhandlungen noch nicht so weit gediehen gewesen seien. Bei mehr als 20 Einzelforderungen müsse geprüft werden, was dies koste. «Ganz grundsätzlich: Es ist ein Irrglaube, dass es für erfolgreiche Tarifverhandlungen stets ein formelles Angebot benötigt.»

Wie geht es nach Montag weiter? Drohen mehr Streiks?

In einzelnen Bundesländern werden verschiedene Branchen teils auch nach Montag bestreikt. Ende der Woche verhandeln die Tarifparteien dann weiter. Nach dem Willen der Arbeitgeber soll diese Verhandlungsrunde eine «tragfähige Lösung» bringen. Einigen sich die Parteien, wäre erst mal Schluss mit den Warnstreiks. Ob das gelingt, ist offen. (dpa)