Die Post sucht neue Einnahmequellen. Das ist verständlich, denn während jede Schweizerin und jeder Schweizer im Jahr 2000 noch 400 Briefe erhalten hat, dürften es 2030 nur noch 100 sein – ein Rückgang um drei Viertel. Zwar steigt die Paketmenge dank E-Commerce weiter an, doch dieser Markt ist für die Post weniger lukrativ.
Die Post will deshalb «als Treiberin für eine moderne, vernetzte Schweiz die digitale Kommunikation mitgestalten und mitprägen», wie sie schreibt. Einen solchen Satz würde man eher von der Swisscom, Sunrise oder Google als vom gelben Riesen erwarten.
Doch wie soll das geschehen? Der Bundesrat dürfte in nächster Zeit in einer Verordnung festlegen, dass jede Person in der Schweiz ab 2026 Anspruch auf einen digitalen Briefkasten hat – bereitgestellt von der Schweizerischen Post. Die Idee dahinter: Man soll wählen können, ob der Briefträger die Briefe nach Hause bringt, oder ob man sie elektronisch über ePost, so heisst das Produkt der Schweizerischen Post, bezieht.
Verknüpfung mit Patientendossier möglich
Die ePost würde damit zum offiziellen elektronischen Briefkasten der Schweiz. Doch die Post denkt schon weiter und spricht von einer umfassenden Kommunikationsplattform. So lässt sich die ePost auch mit dem elektronischen Patientendossier verknüpfen. Dieses Dossier treibt die Post seit längerem voran – und der Bund steuert hier mittlerweile eine zentralisierte Lösung an. Zudem sieht die Post die ePost auch als das Vehikel, über das man die Kommunikation mit Behörden auf allen Staatsebenen abwickelt.
Der Bundesrat will zwar nur eine Verordnung ändern, doch der Schritt ist bedeutend. Denn zum ersten Mal überhaupt wird ein digitaler postalischer Service public festgeschrieben. Dies würde eine breite öffentliche Diskussion verdienen. Denn der Schritt ist aus mindestens drei Gründen bedenklich.
Erstens gibt es die ePost seit August 2021, jeder kann sie also schon heute freiwillig nutzen. Im Basisangebot erhält man von Partnerfirmen der Post die Korrespondenz elektronisch übermittelt. Für Fr. 9.90 pro Monat kann man sich zudem die übrige Post einscannen lassen und dann ebenfalls über die App lesen. Bisher wird dieses zahlungspflichtige Angebot von 5000 Privatkunden genutzt sowie von 1500 Firmen und Verwaltungen.
Zweitens ist das Konzept hinter der ePost nichts neues. Private Firmen wie Banken oder Krankenkassen bieten schon seit langem ihre eigenen elektronischen Briefkästen an. Im eBanking einer Bank kann man alle Kontoauszüge sowie die Unterlagen für die Steuererklärung herunterladen, und bei der Krankenkasse kann man auch selber Unterlagen wie Belege einreichen. Schliesslich gibt es diverse sogenannte «Secure Mail»-Anbieter, die eine verschlüsselte Kommunikation erlauben.
Blick nach Deutschland mahnt zur Zurückhaltung
Drittens, schliesslich, gibt es auch aus theoretischer Sicht keinen Grund für einen Service public. Beim analogen Brief sorgt der Staat dafür, dass ein Brief von Genf nach Scuol gleich viel kostet wie einer von Baden nach Brugg und erst noch gleichzeitig ankommt. Bei digitalen Produkten gibt es keine Unterschiede zwischen den Landesteilen, die man gesetzgeberisch ausgleichen müsste. Jeder mit einem Internetanschluss oder einem Mobiltelefon hat Zugriff auf die digitale Post. Ein Staatseingriff erübrigt sich.
Ein Blick ins Ausland mahnt ebenfalls zur Zurückhaltung. In Österreich oder Deutschland bieten die ehemaligen Monopolisten schon länger elektronische Briefkästen an. Doch der digitale Brief zählt auch dort nicht zur Grundversorgung – aus gutem Grund.
Beim digitalen Brief gibt es schlicht kein Marktversagen. Ein Eingriff des Bundesrats ist daher kritisch zu beurteilen. Heute hat die Post im analogen Briefmarkt einen Marktanteil von über 97 Prozent und ein staatlich geschütztes Monopol bei Briefen unter 50 Gramm. Diese Marktbeherrschung der Post mit staatlicher Schützenhilfe auf den digitalen Bereich auszuweiten scheint wenig durchdacht – und verdiente zumindest eine parlamentarische Debatte.
* Christoph Eisenring ist Senior Fellow bei der liberalen Denkfabrik Avenir Suisse.
