Sie war die erste Bundesrätin der Schweiz. Am 2. Oktober 1984 wurde Elisabeth Kopp in die Regierung gewählt. Im Januar 1989 trat die Freisinnige unter öffentlichem Druck zurück. Auslöser war ein Telefonat: Die damalige Justizministerin hatte ihren Ehemann wegen einer möglichen Verwicklung in einen Geldwäscherei-Vorfall vorgewarnt. Die eigene Partei liess sie fallen, rechtsbürgerliche Kreise hetzten gegen die Bundesrätin. Obwohl das Bundesgericht sie vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung freigesprochen hatte, blieb sie lange in der Öffentlichkeit geächtet.
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