Immobilien-Streit

Vitznau: 400-jähriges Bauernhaus muss weg – für Zweitwohnungen?

Der Heimatschutz will den Abriss eines 400 Jahre alten Bauernhauses in Vitznau verhindern. Währenddessen wird bekannt, dass dort auch Zweitwohnungen entstehen sollen.

Die Berichterstattung von «Schweiz heute» hat in der Deutschschweiz hohe Wellen geschlagen. Dass das 400 Jahre alte Haus Grosserlen im alten Dorfkern von Vitznau zwei sechsstöckigen Blöcken mit insgesamt 26 Wohnungen weichen soll, sorgt vielerorts für Unmut. Auch beim Schweizer Heimatschutz.

Dessen Innerschweizer Sektion (IHS) hat jetzt Einsprache gegen den Abriss der Grosserle erhoben. «Wir sind nicht gegen Verdichtung und wirtschaftliche Entwicklung», sagt Präsident Remo Reginold. «Aber bevor ein mehrere hundert Jahre altes Haus verschwindet, muss sein Wert sorgfältig geklärt sein.»

Prominente Unterstützung

Mitgewirkt bei der Einsprache hat auch der Präsident des Schweizer Heimatschutzes höchstselbst, Martin Killias. Der renommierte Jus-Professor und Ex-Bundesrichter sagt, er könne «nicht nachvollziehen, dass die kantonale Denkmalpflege den Schutzwert des Hauses beurteilt hat, ohne jemals im Inneren gewesen zu sein».

Dass die Grosserle nicht ins kantonale Bauinventar aufgenommen wurde, sagt für ihn wenig aus. Dies sei «nur eine provisorische Bestandsaufnahme, das heisst unter Vorbehalt einer vertieften Abklärung». Und das bedeute folglich nicht, dass das betreffende Objekt definitiv nicht schutzwürdig sei.

Vitznau, so Killias, sei leider kein Einzelfall. «Mir scheint, dass sich die Denkmalpfleger in einer Art ‹déformation professionelle› in Details verlieren und das grosse Ganze aus den Augen gerät.» Das Haus sei als Teil des Ensembles des alten Vitznauer Dorfkerns «in hohem Masse schutzwürdig».

Dank «Lex Candinas» sollen Zweitwohnungen entstehen

Unterdessen sorgt die geplante Überbauung für neuen Ärger. Denn aus dem Baugesuch der Schultheiss Holding Schweiz AG geht hervor, dass in den Blöcken sogar Zweitwohnungen entstehen könnten. Und das, obwohl der Zweitwohnungsanteil in Vitznau bei 33 Prozent und damit deutlich über den zulässigen 20 Prozent liegt.

Dass es trotzdem möglich ist, liegt an einer Lockerung des Zweitwohnungsgesetzes, die der Bündner Mitte-Nationalrat Martin Candinas angestossen hatte. Seit zwei Jahren dürfen alte Wohngebäude nämlich erneuert, umgebaut, abgerissen und wieder aufgebaut und sogar vergrössert werden. Es dürfen an dieser Stelle auch zusätzliche Wohnungen oder sogar weitere Gebäude entstehen - und diese fallen nicht unter die Zweitwohnungsbeschränkung.

Auf dem Grundstück, auf dem heute die Grosserle steht, will Schultheiss, in deren Verwaltungsrat alt Bundesrat Ueli Maurer sitzt, also nicht nur «Wohlfühlimmobilien für den gehobenen Geschmack» in «erlesener Qualität» bauen. Sondern auch kalte Betten - Ferienwohnungen, die den Grossteil des Jahres leer stehen.

Vitznau baut und baut – dabei drohen Leerstände

Und Leerstand, das kennt Vitznau unterdessen. Wie eine Auswertung der Immobilienexperten von IAZI zeigt, ist die Leerwohnungsziffer insbesondere bei 4-Zimmerwohnungen im letzten Jahr deutlich gestiegen. Kein Wunder, sagt IAZI-Gründer Donato Scognamiglio: «Vitznau weist im schweizweiten Vergleich ein hohes Preisniveau bei Immobilien auf.» Gleichzeitig sei die Nachfrage von Familien aufgrund der Lage naturgemäss begrenzt – insbesondere bei grösseren Wohnungen.

Kommt hinzu, dass die 26 Wohnungen der Überbauung Grosserle nicht die einzigen geplanten Projekte in Vitznau sind. Im Bau, bewilligt, als Gesuch eingereicht oder geplant sind nicht weniger als 150 Wohnungen, ein Grossteil davon als Eigentum. Für eine Gemeinde mit rund 1500 Einwohnern ist das sehr viel.

Der Heimatschutz findet, dass angesichts dieser Ausgangslage der Nutzen weiterer Zweitwohnungen für Dorf und Bevölkerung zu hinterfragen sei. «Wo erhebliche Renditeanreize für zusätzliche Zweitwohnungen bestehen, braucht es eine saubere Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen», so Remo Reginold, Präsident der Innerschweizer Sektion.

Diese fordert den Gemeinderat daher auf, die Baubewilligung in der vorliegenden Form nicht zu erteilen und die offenen Fragen unabhängig abzuklären. Selbst den Gang vors Gericht scheut  der oberste Schweizer Heimatschützer Martin Killias nicht: «Wir sind gut vorbereitet – und kampfbereit!»

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