CS-Untergang

Hammer-Urteil in New York: Bundesrichter weist Schadenersatzklage von CS-Gläubigern gegen die Schweiz ab

Weil der Wert ihrer AT1-Anleihen auf null abgeschrieben wurden, zerrten CS-Gläubiger die Eidgenossenschaft in den USA vor Gericht. Nun sind sie mit ihrer Klage gescheitert.
Die Credit Suisse musste im Frühjahr 2023 von der UBS gerettet werden.
Foto: Michael Buholzer

Die Schweizerische Eidgenossenschaft geniesst in den USA im Zusammenhang mit einer Schadenersatzklage, die von Gläubigern der ehemaligen Grossbank Credit Suisse (CS) in New York eingereicht wurde, Staatenimmunität. Die entsprechende Zivilklage, die zuletzt von mehr als 50 Parteien unterstützt worden war, ist deshalb nicht zulässig.

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