Es war den Richtern des Zürcher Obergerichts zu viel. Die Anklageschrift gegen den ehemaligen Raiffeisenchef Pierin Vincenz und seine Mitbeklagten umfasste 356 Seiten, dazu ein Anhang mit weiteren 100 Seiten, auf denen 930 Fussnoten mit Verweisen auf die Prozessakten aufgelistet waren. Statt sich als zweite Instanz mit dem erstinstanzlichen Urteil auseinanderzusetzen, wiesen die Oberrichter das Verfahren zurück an die Staatsanwaltschaft. Zu Unrecht, wie nun das Bundesgericht urteilte.
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