Raiffeisen-Prozess

Verzögerungstaktik gescheitert: Prozess gegen Pierin Vincenz kann weitergehen

Das Bundesgericht watscht das Zürcher Obergericht ab. Dieses wollte die Anklage gegen den Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz und Mitbeschuldigte an die Staatsanwaltschaft zurückweisen.
Pierin Vincenz kann nicht mehr auf eine Verjährung hoffen.
Foto: Keystone

Es war den Richtern des Zürcher Obergerichts zu viel. Die Anklageschrift gegen den ehemaligen Raiffeisenchef Pierin Vincenz und seine Mitbeklagten umfasste 356 Seiten, dazu ein Anhang mit weiteren 100 Seiten, auf denen 930 Fussnoten mit Verweisen auf die Prozessakten aufgelistet waren. Statt sich als zweite Instanz mit dem erstinstanzlichen Urteil auseinanderzusetzen, wiesen die Oberrichter das Verfahren zurück an die Staatsanwaltschaft. Zu Unrecht, wie nun das Bundesgericht urteilte.

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