Knapp 60 Prozent der Stimmbevölkerung lehnte vor einem halben Jahr die Unternehmenssteuerreform III (USR III) ab. Mit einem neuen Namen (Steuervorlage 17), einer sozialen Begleitmassnahme, etwas mehr Gegenfinanzierung, der Streichung der zinsbereinigten Gewinnsteuer und einer enger gefassten Patentbox soll die Neuauflage gelingen. Der Bundesrat hat das Paket in die Vernehmlassung geschickt. Es ist notwendig, weil die Kantone international verpönte Steuerregimes abschaffen müssen. Dank neuen Steuerinstrumenten und der Senkung der kantonalen Gewinnsteuern soll die Belastung für internationale Konzerne tief bleiben. Damit will die öffentliche Hand ihre Einnahmen sichern. Beim Bund liefern die privilegierten Statusgesellschaften 4,2 Milliarden Franken ab. Bund, Kantone und Parteien wollen rasch eine neue Lösung. Doch folgende Punkte sind umstritten:
Dividendenbesteuerung
Wer mehr als 10 Prozent an einer Firma besitzt, muss Einkommen aus Dividenden nicht voll versteuern. Der Bundesrat will den Rabatt reduzieren und harmonisieren: Die Dividendenbesteuerung soll auf Bundes- und Kantonsebene auf 70 Prozent erhöht werden. Bei der USR III wurde auf eine Bundesvorgabe verzichtet. Die Erhöhung der Dividendenbesteuerung ist die einzige Massnahme zur Gegenfinanzierung der Reform – sie bringt den Kantonen Einnahmen von 335 Millionen Franken. Der Gewerbeverband spricht von einem «Affront» gegenüber den KMU, die SVP teilt diese Meinung. Die Linke will, dass die Dividenden voll besteuert werden. FDP und CVP äussern sich nicht dezidiert. Sie halten nur fest, dass die KMU nicht den Preis für die Reform bezahlen sollen. Allerdings zeigen Zahlen des Bundes, dass die Massnahme eine Unterbesteuerung korrigieren würde. Economiesuisse hielt früher einmal fest, dass die Teilbesteuerung der Dividenden für 95 Prozent aller Firmen nicht oder wenig relevant sei.
Kinderzulagen
Als «sozialpolitische Massnahme» sollen die minimalen Kinderzulagen auf 230 Franken und die Ausbildungszulagen auf 280 Franken pro Monat erhöht werden. In 20 Kantonen müssten die Zulagen um 30 Franken steigen. Die Kosten von 337 Millionen Franken tragen hauptsächlich die Firmen. Deshalb lehnt der Gewerbeverband dieses «Zückerchen» ebenso ab wie SVP und FDP. Die CVP findet einen Ausgleich «unumgänglich». Die Abstimmungssiegerin SP fordert eine Erhöhung der Familienzulagen um 100 Franken.
Bundesanteil
Die grossen Steuerausfälle entstehen durch die Gewinnsteuersenkungen in den Kantonen. Wie fest soll sich der Bund daran beteiligen? Mit der USR III sollte der Anteil der Kantone an der direkten Bundessteuer von 17 auf 21,2 Prozent erhöht werden. Im Abstimmungskampf war dies unbestritten. Trotzdem will der Bundesrat den Kantonsanteil nur auf 20,5 Prozent erhöhen. Das entspricht 825 Millionen Franken. Dagegen wehren sich die Kantone und auch die CVP. Für die SP ist der Entscheid des Bundesrates richtig, weil mit den Bundesgeldern der Steuerwettbewerb angeheizt werde, sagt Vizepräsident Beat Jans (SP/BS). Der Gewerkschaftsbund will die Bundesbeteiligung streichen. Die Senkung der Gewinnsteuern sei teuer und ineffizient.
Zinsbereinigte Gewinnsteuer
Der fiktive Zinsabzug auf überschüssigem Eigenkapital wurde im Abstimmungskampf stark kritisiert. Der Bundesrat lässt ihn fallen. Er stellt jedoch in Aussicht, diese Massnahme bei der Reform der Verrechnungssteuer erneut zu diskutieren. Diese wird nach der Abstimmung über die Bankgeheimnisinitiative aktuell, also noch 2018. Grosses Interesse an der zinsbereinigten Gewinnsteuer hat der Kanton Zürich. Er ist daran, neue Berechnungen anzustellen, und er versucht, mit der Stadt Zürich eine gemeinsame Position zu finden. Gelingt dies, könnte der Kanton Zürich in Bern besser für die zinsbereinigten Gewinnsteuer weibeln.
Kommt nun aber die Steuervorlage 17 günstiger als die USR III? Beim Bund verbessert sich die Rechnung um 455 Millionen Franken wegen des Verzichts auf die zinsbereinigte Gewinnsteuer, der höheren Dividendenbesteuerung und der Reduktion des Beitrages an die Kantone. Bei den Kantonen fallen die Kosten um 230 bis 470 Millionen Franken tiefer aus. Allerdings sind dabei die finanziellen Auswirkungen der generellen Steuersenkungen nicht berücksichtigt. Der Bundesrat will diese Ausfälle in der Botschaft darlegen. Sie ist für Frühling 2018 geplant.