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Budapest

Ungarn kündigt Austritt aus Internationalem Strafgericht an

Ungarn will aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) austreten. Das kündigte der ungarische Kanzleramtsminister Gergely Gulyas gegenüber der staatlichen Nachrichtenagentur MTI an.

Die Ankündigung erfolgte kurz nach der Ankunft des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanyahu in Ungarn. Wie Gulyas weiter sagte, wolle Ungarns Regierung das Austrittsverfahren noch am Donnerstag in Gang setzen. Das Land verfahre entsprechend seiner eigenen Verfassung und internationalem Recht, fügte er hinzu. Der Grundlagenvertrag des IStGH sieht vor, dass ein Austritt ein Jahr nach der schriftlichen Kündigung in Kraft tritt. Das Gericht reagierte nicht direkt auf die Ankündigung.

Viktor Orban  empfing Netanyahu.
Bild: Keystone

Dass sich Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban den Vorgaben für ein Mitglied des IStGH nicht verpflichtet fühlt, hatte er bereits deutlich gemacht, nachdem der internationale Haftbefehl gegen Netanyahu erlassen wurde. Orban sprach im Anschluss demonstrativ eine Einladung an seinen Verbündeten aus. Ungarn müsste ihn als einer der 125 Vertragsstaaten des Gerichts festnehmen lassen. Der Grundlagenvertrag, das sogenannte Römische Statut, verpflichtet die Mitgliedstaaten, Anordnungen des Gerichts auszuführen. Sie müssen Haftbefehle vollstrecken, wenn sich ein Gesuchter auf ihrem Hoheitsgebiet befindet. Verpflichtungen bleiben trotz Austritt bestehen Mit einem Austritt aus dem Strafgerichtshof macht sich Ungarn nicht frei von der Pflicht, den Haftbefehl gegen Netanyahu zu vollstrecken.

Ein Austritt aus dem Grundlagenvertrag des Gerichts tritt erst ein Jahr nach Eingang der schriftlichen Austrittserklärung in Kraft. Aber auch danach bleiben die Verpflichtungen bestehen, die ein Vertragsstaat während seiner Mitgliedschaft übernommen hatte. Also auch Ungarn muss demnach weiter bei Ermittlungen mit dem Gericht zusammenarbeiten, wenn diese vor dem Austritt begonnen hatten. Allerdings sind die Konsequenzen für Ungarn voraussichtlich überschaubar: Wenn ein Staat seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommt, dann kann das Gericht den Fall zwar der Vertragsstaatenkonferenz vorlegen. Und diese kann dann über weitere Massnahmen gegen diesen Staat entscheiden. Grosse Folgen aber wird das kaum haben. Für das Gericht steht dagegen einiges auf dem Spiel. Wenn seine Anordnungen missachtet werden, untergräbt das die Autorität des Gerichts. (dpa)