Bundesgericht

Krimineller Ukrainer wehrt sich gegen Ausschaffung – er will nicht gegen Russland kämpfen

In der Schweiz kassierte er einen Landesverweis wegen Raubs. In der Ukraine wurde der Mann nach eigenen Angaben Opfer von Folter. Jetzt hat sich der Dienstverweigerer ans Bundesgericht gewandt.
Ein Flugzeug überquert das Ausschaffungsgefängnis am Flughafen Zürich.
Foto: Symbolbild: Martin Rütschi/Keystone

Diese Zwangsausschaffung sorgte für Aufsehen. Zum ersten Mal seit Ausbruch des Ukrainekriegs schaffte die Schweiz am 30. Oktober 2024 kriminelle Ukrainer in ihrer Heimat aus. In einem sogenannten Sonderflug ab Zürich wurden drei Männer nach Polen gebracht, wie die «NZZ» berichtete. Von dort aus ging die Reise auf dem Landweg weiter in die Ukraine. Zuständig für den Vollzug war der Kanton Zürich. Der «Beobachter» kritisierte den zuständigen Regierungsrat Mario Fehr, er schaffe Ukrainer in den Krieg aus.

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