
Es gibt mehrere Momente im gestrigen Prozess gegen den Schaffhauser Avi Motola vor der Militärjustiz, in denen klar wird: So ganz einfach und klar, wie sich die Sache bisher dargestellt hat, würde es nicht werden. Denn das in der medialen Berichterstattung von Avi Motola bewusst herbeigeführte Bild als edler Kämpfer für die gute ukrainische Sache erhielt im grossen Saal des Bezirksgerichts Meilen schnell Risse – weitere Risse, wenn man genau ist. Erschienen war Motola nicht, obschon er «freies Geleit» für den Prozess beantragt und vom Gericht auch zugesichert erhalten hatte. Am Abend zuvor hatte er noch mit seiner Mutter telefoniert. Er sei, so die Mutter, «garantiert nicht in der Schweiz».
«Rundschau»-Bericht als Ursprung der Anklage
Rückblick: Nachdem die «Rundschau» von SRF den Schaffhauser in der Ukraine besucht und im Januar 2023 recht unkritisch porträtiert hatte, waren es Recherchen dieser Zeitung, die an den Tag brachten, dass der bald 50-Jährige bereits einiges auf dem Kerbholz hatte – darunter der Betrug der eigenen Mutter.
Die Mutter sollte im Prozessgeschehen eine zentrale Rolle spielen: Als sie die Fragen des Gerichts ungerührt beantwortete, wurde der zwiespältige Eindruck nochmals deutlich verstärkt. Mit einer ruhigen und gefassten, aber illusionslosen Klarheit erzählt sie, wie ihr Sohn, den sie noch immer bei seinem Taufnamen Ralph ruft, bereits von der ersten Klasse an auffällig war. Wie er immer wieder aneckte, vieles anfing, aber eigentlich nichts beendete, ausgenommen zwei rechtskräftig geschiedene Ehen.
«Weiss nicht, was mit ihm nicht stimmt»
Alle Abklärungen bei Ärzten und Therapeuten über die Jahre hätten nichts erbracht, auch der Aufenthalt in Privatschulen und der kanadischen Wildnis blieben ohne nachhaltigen Erfolg. «Man weiss einfach nicht, was mit ihm nicht stimmt, es gibt keinen Befund», sagt die Mutter vor Gericht aus. Auf die Frage, ob sie Avi Motola den Kriegseinsatz als Elite-Kämpfer und Scharfschütze für die Ukraine zutraue, sagt sie: «Früher hat er nicht auf mich so gewirkt, als ob er das könnte.» Sie ist überzeugt, dass er die Rekrutenschule bis zwei Wochen vor Abschluss besucht habe – auch das, wie so vieles in dieser Causa, wird durch die Akten der Behörden nicht bestätigt; dort heisst es, Motola, der sich jetzt als Elite-Soldat bezeichnet, habe keinen einzigen Tag in der Armee Dienst getan.
«80 Prozent abziehen»
Dass seine Mutter, die ihn wohl am besten kennt, bei den kurzen, zweimal im Monat stattfindenden Telefonaten mit dem Sohn «gleich einmal 80 Prozent von dem, was er erzählt» abziehe, weil er «häufig schwindelt», lässt nur noch tiefer blicken. Kriegslärm höre man im Hintergrund jeweils auch bei den Telefonaten nicht, es töne mehr danach, als sei er «in einer Beiz oder zusammen mit Freunden». Das mag damit zusammenhängen, dass man auch als Soldat seine Mutter nicht unter Beschuss anruft, aber die Geschichte vom Elite-Späher stützt die Mutter mit ihrer Aussage wahrlich nicht. Er könnte gut reden, sagt die Mutter, habe ein grosses Maul, ob all das, was er behaupte, stimme, könne sie nicht einschätzen.
Sechs Seiten: Das lange Vorstrafenregister
Ein früheres Strafverfahren gegen ihren Sohn, der mit einem Grossteil ihrer Ersparnisse nach Israel durchgebrannt ist, habe sie zurückgezogen – nicht weil er den Diebstahl nicht begangen habe, sondern «weil ich ja sowieso nichts mehr von meinem Geld sehen werde und er ja noch immer mein Sohn ist», wie sie sagt. Aber wenn der Gerichtsvorsitzende Bernhard Isenring das aktuelle Vorstrafenregister Motolas vorliest, dann dauert das – es geht um sechs A4-Seiten. Raub, Gewalt, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Drohungen, Betrug, Fahren ohne Führerschein, fast nichts hat Motola ausgelassen – und sass dafür auch schon hinter Gittern.
Zweifel an der Glaubwürdigkeit des eigenen Mandanten
Vor Gericht ist das mehr als eine dargebotene Hand für die amtliche Verteidigerin Sarah Schläppi, die sich auf den einfachen Grundsatz beruft, dass man nur für nachgewiesene Taten zur Rechenschaft gezogen werden kann – nicht aber für unbelegte Aussagen. Von Beginn an macht sie klar, dass dem Bild, das Motola und andere von ihm erzeugen, die nötigen Belege fehlen.
Was aber ist mit den Auftritten in den Filmen und Artikeln? Da handle es sich laut Schläppi weitgehend um «journalistische Zuschreibungen». Und die zahlreichen auf Social Media geposteten Bilder mit Waffen, Uniformen, den Arm um die Kampfgenossen gelegt in martialisch-optimistischer Pose? Für die Anwältin letztlich nur Aufnahmen in «militärähnlicher Bekleidung», aber noch lange kein Beleg für Kampfeinsätze. Und ob das wirklich Motola sei auf diesen Bildern, könne auch nicht nachgewiesen werden.
Die nachträglich angeordnete Telefonüberwachung Motolas durch die Behörden habe «nichts erbracht», es könne ja nicht einmal bewiesen werden, ob die Nummer Motola gehört habe.
Aber da war ja noch der dringende Wunsch im März 2023, als Motola sich – angeblich – bei der diplomatischen Vertretung der Schweizer in Kiew meldete und ankündigte, in die Schweiz ausreisen zu wollen, weil er verletzt worden sei und medizinische Versorgung brauche. Auch das, so Schläppi, könnte jeder gewesen sein, die Verbindung zu Motola sei nicht ausreichend nachgewiesen.
Deshalb der Antrag der Verteidigung: Freispruch, mindestens aber Aufschub des Prozesses, bis Motola anwesend sei. Die Gerichtskosten bitte zulasten der Staatskasse. An dieser Position hält sie fest, auch wenn ihr Plädoyer wenig von der Glaubwürdigkeit ihres Mandanten übrig lässt.
Ankläger fordert sechs Monate unbedingt
Damit liegt sie erwartungsgemäss auf Kollisionskurs mit dem Antrag von Auditor Christian Kunz, der die Anklage und damit die Eidgenossenschaft vertritt und für den verbotenen Einsatz in fremden Kriegsdiensten eine Strafe von sechs Monaten unbedingter Freiheitsstrafe verlangt – auch weil Motola sich durch frühere Strafen nicht habe von der Begehung weiterer Straftaten abhalten lassen. Mit dem Urteil wird er sich nach Bekanntgabe zufrieden zeigen.
Wunsch der Mutter: Nicht mehr in den Medien erscheinen
Und die Mutter? Sie wünscht sich, das, was jede Mutter sich wünscht: dass ihr Sohn mit dem, was er tut, glücklich ist. Erwartungen habe sie aber «nicht mehr». Aber nicht mehr in den Medien kommen, das wäre ihr doch ein Anliegen. Und nein, sie wolle keine Entschädigung für ihren Einsatz als Zeugin. Sprichts, steht auf und geht erhobenen Hauptes aus dem Saal. Was nach ihrem Auftritt vor Gericht aber auch zweifelsfrei feststeht: Den Schneid seiner Mutter hat der abwesende Sohn nicht geerbt.

