Im Frühling scheiterten sie vor Bundesgericht. Und seit dem Herbstbeginn wird ihr Tun im grossen Stil den Behörden gemeldet: Für kommerzielle Anbieter von Business-Apartments in Zürich werden die Zeiten rauer.
Bisher boomte ihr Geschäft: Die Anbieter vermieten die möblierten, professionell bewirtschafteten Wohnungen direkt oder auf Plattformen wie Booking oder Airbnb. Oft treten die Firmen dabei nur als Vermittler auf, die Wohnungen gehören anderen Eigentümern
Im Jahr 2020 zählte die Zürcher Stadtverwaltung noch 3470 solcher Apartments. Im November 2025 waren es bereits 5320 Einheiten – ein Anstieg von über 53 Prozent innerhalb von fünf Jahren. Bereits 2,2 Prozent aller Wohnungen in der Stadt Zürich sind damit als Business-Apartments vermietet.
Bei einer Leerwohnungsziffer von nur 0,11 Prozent sorgt das Geschäft mit Business-Apartments angesichts der Wohnungsnot für viel Kritik in der Zürcher Bevölkerung. Unter dem Motto «Reclaim Wiedikon» sammelte die Alternative Linke (AL) Beispiele aus dem Kreis 3: Hier werden Business-Apartments mit 3 Zimmern an der Weststrasse für 8608 Franken im Monat vermietet.
Stadt schafft fünf Vollzeitstellen für Kontrolle
Seit dem 1. September gelten nun aber neue Vorschriften. Das Stadtparlament hatte sie bereits 2021 beschlossen; doch vier kommerzielle Anbieter zogen dagegen vor Bundesgericht. Im April haben sie dort eine Abfuhr erhalten.
Seit letzter Woche schreibt die Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich vor, dass solche kurzfristig vermieteten Wohnungen nicht mehr dem vorgeschriebenen Mindestwohnanteil angerechnet werden. Dieser ist für jedes Grundstück festgelegt. Ein Rechenbeispiel: Beträgt der Mindestwohnanteil 80 Prozent, dürfen höchstens zwei von zehn Wohnungen in einem Haus als befristet vermietete Zweitwohnungen genutzt werden.
Bei Neubauten müssen Bauherren die geplante Mietdauer offenlegen. Für die Umwandlung einer Erstwohnung in ein Business-Apartment ist zudem ein Baugesuch nötig. Damit will die Stadtregierung überprüfen können, ob die neuen Regeln eingehalten werden. Für deren Vollzug hat der Stadtrat fünf Vollzeitstellen bewilligt.
Ausserhalb des Baubewilligungsverfahrens setzt das zuständige Amt vor allem auf Anzeigen aus der Bevölkerung. Solche werden offenbar fleissig eingereicht. Das Hochbaudepartement teilt auf Anfrage mit, dass bereits in den ersten Tagen der Neuregelung, vom 1. bis 8. September, 238 Anzeigen eingegangen sind.
Linkes Urgestein übergibt Dossier mit 2200 Adressen
Am Mittwoch haben die Behörden auf einen Schlag nochmals deutlich mehr Hinweise erhalten. Am Rande der Sitzung des Stadtparlaments überreichte der frühere AL-Gemeinderat Niklaus Scherr dem zuständigen Stadtrat Tobias Langenegger (SP) ein Dossier mit 2200 Adressen von Business-Apartments und kommerziellen Airbnb-Wohnungen, die möglicherweise widerrechtlich vermietet werden. Langenegger versprach, die Stadt werde die Daten schnell überprüfen: «Dieses Anliegen ist dem Stadtrat wichtig.»
Niklaus Scherr war langjähriger Geschäftsführer des Zürcher Mieterverbands und sass bis 2017 während 38 Jahren im Stadtparlament. «Dieses Dossier ist das Ergebnis von 16 Jahren Recherche», sagt er. Grundlage waren unter anderem Daten der Plattform «Inside Airbnb».
Oberstes Ziel seines Kampfs sei es, die mit überhöhter Rendite vermieteten Business-Apartments wieder dem normalen Wohnungsmarkt zuzuführen, sagt Scherr. Bereits 2009 hatte er einen erfolgreichen Vorstoss eingereicht, um das Geschäftsmodell der Anbieter von Business-Apartments zu unterbinden. Leider habe sich der Stadtrat lange geweigert, das Problem anzupacken, kritisiert Scherr.
Er rechnet mit weiteren Rechtsstreitigkeiten: «Die kommerziellen Anbieter werden sich weiter sträuben, wenn die Stadt sie zwingt, ein Business-Apartment in eine normale Wohnung umzuwandeln.» Auch die Stadt rechnet damit, dass einzelne Fälle vor Gericht landen werden.
Scherr empfindet Genugtuung, «dass der neue SP-Hochbauvorsteher Tobias Langenegger das Problem endlich anpackt, anders als sein ebenfalls sozialdemokratischer Vorgänger» – eine Spitze gegen André Odermatt, der sein Amt im Mai abgegeben hat. In Begeisterung bricht Niklaus Scherr eine Woche nach Inkrafttreten der neuen Regeln nicht aus: «Ich bin zu alt, um euphorisch zu werden», sagt der 82-Jährige.
Auch andere Gemeinden betroffen
Der Luzerner SP-Nationalrat David Roth, der in seiner Heimatstadt eine Begrenzung von Airbnb-Vermietungen erkämpft hat, begrüsst das Vorgehen der Stadt Zürich: «Gerade am Anfang muss man mit viel Druck dahinter, sonst wird man unglaubwürdig.» Roth hat selber schon verdächtige Airbnb-Wohnungen den Behörden gemeldet
Auch Tourismusgemeinden beschäftigt das Problem. In Interlaken BE haben die seit 2022 geltenden Regeln den Erstwohnungsmarkt nicht wie erhofft entlastet. Deshalb wird laut Gemeindepräsident Philippe Ritschard (FDP) in der Wohnzone ein komplettes Verbot von neuen Umnutzungen von bestehendem Wohnraum in Kurzzeit-Zweitwohnungen geprüft. (cbe)


