Geheimdienst

Sein Chef sperrte ihn in den Kühlraum, weil er als Spion galt – überraschendes Urteil

Die Bundesanwaltschaft klagte einen Türken wegen politischen Nachrichtendienstes an. Sie scheitert, weil das Gericht mit Gewalt beschaffte Beweise nicht zulässt.

Das Bundesstrafgericht spricht einen 45-jährigen Türken vom Vorwurf der Spionage für die Türkei frei. Sein Chef und weitere Männer hatten den früheren Bieler Pizzaiolo misshandelt, in einen Kühlraum gesperrt und ihm das Handy abgenommen. Die so beschafften Handydaten darf das Gericht nicht gegen ihn verwenden, weil es den Spionagefall nicht als schwer einstuft. Die übrigen Beweise reichen nicht aus. Wegen Arbeit ohne Bewilligung erhält er eine bedingte Geldstrafe.

Die Bundesanwaltschaft warf ihm vor, Personen aus dem Umfeld der kurdischen Arbeiterpartei PKK ausgespäht und Informationen an den türkischen Geheimdienst und weitere Sicherheitsbehörden geliefert zu haben. Vor Gericht forderte die Staatsanwältin fünf Jahre und zwei Monate Haft.

Die Handynummer führte zum Pizzaiolo

Auslöser des Verdachts war die Festnahme eines Landsmanns im März 2019. Der Bruder des Pizzeria-Chefs wollte mit seiner Frau und zwei Kindern zur Hochzeit seiner Schwester in die Türkei reisen. Am Flughafen Diyarbakir nahm ihn die Polizei fest. Laut Anklage hatte der Beschuldigte dessen Einreisezeitpunkt verraten.

Wie der «Tages-Anzeiger» 2019 berichtete, hielt die türkische Polizei die Schweizer Handynummer des Informanten fest. Der Chef tippte sie in sein Telefon. Sie gehörte seinem Angestellten.

Im Mai 2019 eskalierte die Konfrontation in der Pizzeria. Der Verdächtigte wurde mit einem Messer bedroht und bei minus 18 Grad eingesperrt. Das abgenommene Handy landete bei der Polizei. Vier Angreifer sind für die Gewalt gegen ihn rechtskräftig zu 21 bis 30 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. «Ich bin froh, nicht umgebracht worden zu sein», sagte der Beschuldigte vergangene Woche vor Gericht.

Die Gewalt wird zum Problem für die Anklage

Ein schwerer Spionagefall hätte rechtfertigen können, die rechtswidrig beschafften Beweise dennoch zuzulassen. Doch für einen solchen Fall sah das Gericht keine ausreichenden Anhaltspunkte. Deshalb schliesst es die Beweismittel aus. Was übrig bleibt, genügt nicht für eine Verurteilung.

Der Beschuldigte bestritt vor Gericht jede Verbindung zum türkischen Geheimdienst. «Verschiedene Leute benutzten mein Telefon», sagte er. Er habe ihnen auch seinen Zugangscode gegeben.

Für die Arbeit ohne Bewilligung erhält er 20 Tagessätze zu 70 Franken bedingt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Zudem muss er 1200 Franken Verfahrenskosten tragen. Sein Handy wird nach Rechtskraft des Urteils vernichtet.

Die Bundesanwaltschaft wartet das schriftlich begründete Urteil ab und entscheidet nach dessen Analyse, ob sie den Fall weiterzieht.

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