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Wegen schwerer Mangellage

Tollwut-Impfungen bei Reisen: Bund macht Pflichtlager für Touristen bis 2026 dicht

Wer in den nächsten Jahren für eine Reise eine Tollwut-Impfung benötigt, sollte sich rechtzeitig darum kümmern. Wegen einer schweren Mangellage beim Impfstoff beschränkt der Bund seine Pflichtlager auf lebenswichtige Indikationen.
Dank Impfködern für Füchse konnte die Tollwut in der Schweiz ausgerottet werden. 
Bild: Symbolbild: Sandro Büchler

Wie das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) am Freitag mitteilt, tritt die Einschränkung der Impfstoff-Abgabe aus Pflichtlagern bereits am kommenden Montag in Kraft. Die Massnahme ist vorerst auf zwei Jahre befristet. Bis dann, so hoffen die Behörden, werde sich der weltweite Lieferengpass entschärfen.

Ab kommender Woche darf der Tollwutimpfstoff aus den Pflichtlagern laut Bund nur noch für zwei Bereiche angewendet werden: zur beruflichen Vorsorge und zur Behandlung nach Bissen durch Tiere. Von ersterer Ausnahme sollen beispielsweise Tiermediziner und -pflegende profitieren, zweitere gilt als häufigste Übertragungsart von Tollwut.

Wer reisen will, muss sich auf freiem Markt umsehen

Der grösste Teil der Tollwut-Impfstoffe wird laut BWL in einer normalen Versorgungslage jedoch in der Reisemedizin verwendet. Zwar gebe es für gewisse Länder in Risikogebieten eine Empfehlung zur vorbeugenden Tollwutimpfung, jedoch in keinem Fall Vorschriften.

«Die Reisemedizin kann diese Impfungen weiterhin mit freier Ware durchführen», hält das BWL fest. Die nun verfügte Einschränkung habe lediglich zum Ziel, für die zwei lebenswichtigen Indikationen die benötigten Impfstoffe in ausreichendem Masse sicherzustellen.

In der Schweiz gibt es laut BWL zwei Anbieter von Tollwut-Impfstoffen. Beide müssen seit Ende 2023 auf die Pflichtlager zurückgreifen. Dass eine Mangellage herrscht, ist allerdings seit Jahren bekannt. So haben die Behörden etwa schon vor fünf Jahren – und seither immer wieder – auf Probleme beim Nachschub von Tollwut-Impfstoffen hingewiesen.

Aufgrund der seit mehreren Monaten andauernden Lieferverzögerungen sei der Schweizer Markt bereits mit Pflichtlagerware bedient worden, erklärt ein BWL-Sprecher. Die aktuell verfügbare Menge an Tollwut-Impfstoffen sei nicht ausreichend, um die gesamte Nachfrage in der Schweiz für die bevorstehenden Monate abzudecken. Die Verordnung sei eine gezielte Massnahme, um zu erreichen, dass in den Pflichtlagern «genügend Ware für die lebenswichtigen Indikationen» zur Verfügung stehe.

Schweiz seit 1999 offiziell Tollwut-frei

Die Schweiz gilt seit 1999 als Tollwut-frei. Der letzte Fall einer Tollwut-Ansteckung datiert aus dem Jahr 1996, wie das Bundesamt für Gesundheit auf seiner Website schreibt. In Westeuropa ist es demnach in den letzten Jahren zwar zu mehreren Todesfällen bei Menschen gekommen. Doch hätten sich diese alle in Risikogebieten ausserhalb der Heimat angesteckt.

Als solche gelten laut BAG beispielsweise die Türkei, die meisten Länder Afrikas, in Nah- und Fernost sowie in Asien. Die meisten Länder der Europäischen Union sowie Australien, Neuseeland und Japan dagegen gelten laut BAG als tollwutfrei. Hierzulande konnte die Tollwut bei Füchsen dank aufwendiger Aktionen mit Impfködern ausgerottet werden. (sat)