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Gesellschaft

Tod der Mutter oder des Vaters nach Geburt: Bundesrat zeigt Herz für hinterbliebene Eltern

Stirbt ein Elternteil nach der Geburt des Kindes, soll die hinterbliebene Mutter oder der hinterbliebene Vater einen gesetzlich geregelten Urlaub erhalten. Der Bundesrat unterstützt eine geplante Reform des Parlaments.

Stirbt die Mutter oder der Vater nach der Geburt eines Kindes, soll der hinterbliebene Elternteil Anspruch auf einen Urlaub haben. (Symbolbild)
Bild: Keystone

Der Tod eines Elternteils kurz nach der Geburt eines Kindes kommt in der Schweiz zwar selten vor, aber er ist für die betroffenen Familien dennoch ein harter Schicksalsschlag. In dieser besonderen Situation haben die hinterbliebene Mutter oder der hinterbliebene Vater derzeit keinen Anspruch auf einen spezifischen Urlaub. Das soll sich nun ändern.

Der Bundesrat hat sich am Mittwoch dafür ausgesprochen, dass der überlebende Elternteil einen Urlaub mit einer festgelegten Dauer und Entschädigung erhalten soll, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen mitteilt. Er ist der Ansicht, dass in dieser schwierigen Situation die Kinder besonders schutzbedürftig sind und das Interesse des Neugeborenen Vorrang haben muss. Die Vorlage geht auf eine parlamentarische Initiative der früheren St.Galler GLP-Nationalrätin Margrit Kessler zurück.

Kosten in der Höhe von 120'000 Franken

Bei der Dauer des Urlaubs folgt die Landesregierung den Eckwerten, welche die nationalrätliche Sozialkommission im Februar bei der Eröffnung der Vernehmlassung präsentiert hat . Konkret soll der Vater 14 Wochen Urlaub erhalten, wenn die Mutter kurz nach der Geburt des Kindes stirbt. Dieser sei unmittelbar nach dem Tod der Mutter am Stück zu beziehen.

Weiter unterstützt der Bundesrat einen Minderheitsantrag der Kommission, wonach der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub weiterhin flexibel bezogen werden kann. Die hinterbliebene Mutter soll wiederum beim Tod des Vaters einen Urlaub von zwei Wochen erhalten. Der Anspruch auf einen 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub bleibt unverändert.

Der Urlaub soll über die Erwerbsersatzordnung entschädigt werden. Der Bund schätzt die Kosten für 2024 auf 120'000 Franken. Dabei entfallen 80'000 Franken auf den Urlaub für Väter und 40'000 Franken auf den Urlaub für Mütter. Nun geht die Vorlage ans Parlament. (dpo)