
Das tragische Gondelunglück von Engelberg wird zum Fall für die Justiz: «Wir haben eine Strafuntersuchung eröffnet», bestätigte der Nidwaldner Oberstaatsanwalt André Wolf gegenüber der «NZZ». Dies war erwartet worden: Ein solches Vorgehen ist bei Unglücken mit Todesfolge Standard. Damit soll geklärt werden, ob menschliches Fehlverhalten zum Unglück geführt hat. Noch ist offen, ob es zu einer Anklage kommt – etwa wegen fahrlässiger Tötung.
Beim Absturz einer Seilbahn-Gondel am Titlis ist vor rund einer Woche eine 61-jährige Frau ums Leben gekommen. Bereits bekannt ist, dass die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) eine Untersuchung eröffnet hat. Nach aktuellem Kenntnisstand wurde die Unglücksgondel durch eine kräftige Böe so stark ausgelenkt, dass sie mit einer Stütze kollidierte und vom Seil gerissen wurde.
Der «Tages-Anzeiger» berichtete am Mittwoch, dass eine Nachrüstung einen Absturz unter Umständen hätte verhindern können. Die Zeitung beruft sich dabei auf den Seilbahnexperten Reto Canale. Er sagt, bei der Nachrüstung gehe es darum, zu verhindern, dass die Gondel sich «am Seilfänger an der Stütze einhängt – und stattdessen daran vorbeigelenkt wird». Für die Sust steht dieser Aspekt aber nicht im Vordergrund.
Vielmehr dürften die Ermittlungen auf den Wind fokussieren und die Frage, wie die Seilbahngesellschaft die Lage diesbezüglich einschätzte. Zum Zeitpunkt des Unglücks wurden in der Gegend Windspitzen deutlich über den Grenzwerten gemessen, bei denen der Betrieb der Gondelbahn eingestellt werden müsste. (bro)

