Konsum

Böse Überraschung beim Online-Shoppen: Wenn der angegebene Preis gar nicht der wahre Preis ist

Durch einen Online-Verkäufer von Sekundärmarkt-Konzerttickets wurde  infrage gestellt, was als selbstverständlich gilt: dass der Preis auch der Preis ist. Selbst der Bundesrat musste eingreifen.
Zu viel bezahlt fürs Ticket? Fans an einem Konzert des britischen Sängers Ed Sheeran.
Foto: Bild: Keystone

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