Wann finden die eidgenössischen Wahlen statt?
Das Schweizer Parlament wird alle vier Jahre neu zusammengesetzt. Die nächsten Wahlen sind am 22. Oktober 2023.
Die Dauer einer Legislatur von vier Jahren gilt sowohl für Ständerat und Nationalrat als auch für den Bundesrat. Am 22. Oktober finden die Wahlen für National- und Ständerat statt. Die anschliessende Gesamterneuerungswahl des Bundesrats ist am 13. Dezember 2023.
Mehr Details zu den wichtigsten Daten und Fristen der Schweizer Parlamentswahlen findet man im Wahlkalender auf der Webseite des Bundes .
Stimm- und Wahlrecht: Wer darf wählen?
Schweizerinnen und Schweizer ab 18 Jahren dürfen auf Bundesebene an den Wahlen teilnehmen und ihre Stimme abgeben. Für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sowie für Ausländerinnen und Ausländer gelten spezielle Regeln.
Nachfolgendes Video gibt einen Überblick:
Nationalrat und Ständerat: Anzahl Mitglieder und Sitze pro Kanton
Der Nationalrät zählt 200 Sitze . Diese werden anhand der Bevölkerungszahl auf die einzelnen Kantone verteilt. Das bedeutet, dass bevölkerungsreiche Kantone wie Zürich, Bern oder Waadt mehr Vertreterinnen und Vertreter haben, als kleine Kantone wie Uri, Glarus oder Jura. Unabhängig von ihrer Grösse haben alle Kantone aber mindestens einen Sitz im Nationalrat.
Der Ständerat ist mit 46 Mitgliedern der kleinere der beiden Räte und vertritt die Interessen der Kantone . Die Halbkantone Obwalden und Nidwalden, Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden entsenden jeweils eine abgeordnete Person in den Ständerat. Alle anderen Kantone wählen jeweils zwei Ratsmitglieder.
Wen kann man wählen?
Um an den nationalen Wahlen teilzunehmen, braucht es in der Regel eine offizielle Kandidatur. Je nach Kanton gibt es spezielle Voraussetzungen und Verfahren , die erfüllt beziehungsweise befolgt werden müssen.
Für die Nationalratswahlen stellen die Parteien in jedem Kanton Listen mit ihren Kandidierenden zusammen, die anschliessend vorgedruckt im Wahlcouvert verschickt werden. Diese vorgefertigten Listen können theoretisch unverändert in die Urne eingeworfen oder eingesendet werden. Die betreffende Partei erhält in diesem Fall alle Stimmen des entsprechenden Wahlzettels. Alle aufgeführten Kandidatinnen und Kandidaten erhalten zudem eine persönliche Stimme.
Streichen, Kumulieren, Panaschieren: So personalisieren Sie Ihre Wahl
Das Wählen über vorgedruckte Listen ist in der Regel die einfachste Art, um an den Wahlen teilzunehmen. Im Schweizer Wahlsystem gibt es aber verschiedene Möglichkeiten, um den eigenen politischen Präferenzen mehr Gewicht zu verleihen.
Streichen : Wenn Sie einzelne Personen, die auf einer Liste aufgeführt sind, nicht wählen möchten, können sie diese von Hand von der Liste streichen . Die gestrichenen Zeilen werden aber trotzdem für die betreffende Partei gezählt.
Kumulieren : Ist Ihnen eine Kandidatin oder ein Kandidat besonders sympathisch? Beim Kumulieren können Namen bis zu zweimal auf der gleichen Liste aufgeführt werden. So können Sie die Wahlchancen von Personen erhöhen, mit denen Sie eine hohe politische Übereinstimmung haben. Die Anzahl der Parteistimmen verändert sich dadurch aber nicht.
Panaschieren: Wenn Sie Kandiderende von verschiedenen Listen bei der Wahl berücksichtigen möchten, besteht die Möglichkeit des Panaschierens . Hierbei schreiben Sie die Namen von Personen, die auf anderen Listen aufgeführt sind, von Hand auf Ihre bevorzugte Liste. Sofern keine freien Plätze auf der gewünschten Liste vorhanden sind, muss zuerst ein anderer Name gestrichen werden.
Leere Liste: Wer seine Wahlliste vollständig individuell zusammenstellen möchte, kann dazu die leere Liste verwenden und die bevorzugten Kandidierenden handschriftlich aufführen. Bei den aufgeführten Namen muss es sich jedoch um offizielle Kandierende handeln, die auf den offiziellen Listen stehen.
Was sind Listenverbindungen und wie funktionieren sie?
Parteien nutzen Listenverbindungen, um ihre Chancen bei der Sitzverteilung zu erhöhen. Bei der Berechnung der Sitzverteilung werden verbundene Listen als eine Einheit betrachtet, was den kleineren Parteien in der Verbindung helfen kann, Sitze zu gewinnen.
Beispiel
Für einen Sitz im Nationalrat braucht es 15’000 Stimmen. Die Alpha-Partei hat insgesamt 42’000 Stimmen gesammelt und hat somit Anspruch auf zwei Sitze. Für einen dritten Sitz fehlen 3’000 Stimmen. Die Beta-Partei hat total 19’000 Stimmen erzielt und hat Anrecht auf einen Sitz. Für einen weiteren Sitz fehlen 11’000 Stimmen. Wenn die beiden Parteien eine Listenverbindung eingehen, werden die erzielten Stimmen addiert. Zusammen kommen die Parteien auf 61’000 Stimmen und haben damit Anspruch auf fünf Sitze. Dank der Listenverbindung gewinnen die Parteien somit zwei zusätzliche Sitze.
Proporz- vs Majorzwahl – Was ist der Unterschied?
Die meisten Kantone wählen Ihre Vertreterinnen und Vertreter für den Nationalrat nach dem Proporzsystem. Dabei werden die Anzahl Sitze proportional zur Stärke der Parteien im jeweiligen Kanton verteilt.
Bei einer Majorzwahl gewinnt jeweils derjenige Kandidat mit den meisten Stimmen. Daher spricht man auch von einer Mehrheitswahl. Dieses System wird in den meisten Kantonen für die Wahl des Ständerates verwendet. Ausnahmen sind die Kantone Jura und Neuenburg, wo das Proporzsystem zur Anwendung kommt.
Wann werden die Wahlunterlagen verschickt?
Der Versand der Wahlunterlagen erfolgt gegen Ende September durch die Kantone. Somit landen die Unterlagen zwischen drei und vier Wochen im Briefkasten aller Wahlberechtigten.
Wenn Sie die Wahlunterlagen nicht erhalten haben, oder wenn diese unvollständig sein sollten, melden Sie sich bei Ihrer Gemeinde. Dasselbe gilt, wenn Sie das Wahlcouvert verloren haben.
Wie kann man abstimmen, wenn man während den Wahlen abwesend ist?
Sollten Sie zu gegebener Zeit für längere Zeit abwesend sein, haben Sie trotzdem die Möglichkeit von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. In diesem Fall empfiehlt der Bund entweder ein Gesuch um vorzeitigen Erhalt der Wahlunterlagen oder das Umleiten der Post an einen anderen Zielort.
Mehr Infos unter: Nicht zu Hause und trotzdem abstimmen und wählen
Wählen per Brief – Bis wann muss man das Couvert einsenden?
Der Einsendeschluss für die briefliche Stimmabgabe unterscheidet sich je nach Kanton und Gemeinde. In der Regel reicht es, wenn das Wahlcouvert spätestens am Dienstag vor dem Wahlsonntag auf der Post aufgegeben wird. Wer diesen Termin verpasst, hat meist noch die Gelegenheit, das Wahlcouvert persönlich bei der zuständigen politischen Gemeinde einzuwerfen.
Wenn Sie nicht sicher sind, bis wann Sie Ihre Wahl abgeben müssen, prüfen Sie, ob entsprechende Informationen in den Wahlunterlagen vorhanden sind. Wenn das nicht der Fall ist, wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Gemeinde.
Was muss alles in den Brief, damit die Wahl gültig ist?
- von Hand unterschriebener Stimmrechtsausweis
- Vorgefertigte, angepasste oder selbst ausgefüllte Wahlliste für den Nationalrat
- Ausgefüllte Wahlliste für den Ständerat
Kann man auch elektronisch wählen?
E-Voting befindet sich in der Schweiz immer noch in der Testphase und wird nicht flächendeckend eingesetzt. Für die nationalen Wahlen vom Oktober haben die Kantone Basel-Stadt, St.Gallen und Thurgau eine Grundbewilligung für E-Voting erhalten.
Das E-Voting wird allerdings nur eingeschränkt genutzt und ist primär Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer vorbehalten. Im Kanton St. Gallen kann sich eine begrenzte Anzahl Stimmberechtigter in einzelnen Gemeinden für das E-Voting anmelden. In Basel-Stadt sind zudem Personen mit Beeinträchtigungen zugelassen.






