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Gesundheit

Swissmedic warnt vor illegaler Fettwegspritze «Lemon Bottle»

Das Präparat, das bei der Fettreduktion bei Problemzonen helfen soll, darf wegen der fehlenden Zulassung in der Schweiz weder vertrieben, noch verkauft oder angewendet werden.

Die Heilmittelbehörde Swissmedic schlägt Alarm. In einer Medienmitteilung warnt sie vor der Verwendung der Fettwegspritze «Lemon Bottle». Swissmedic ist besorgt, weil in letzter Zeit vermehrt Anfragen zum Produkt bei der Behörde eingegangen seien.

Die Fettwegspritze «Lemon Bottle» ist in der Schweiz nicht zugelassen.
Bild: Bild: Tobias Steinmaurer / APA

«Lemon Bottle» wird im Internet und in sozialen Medien wie Tiktok beworben, weil es angeblich Fettpolster wegschmelzen kann. Die Spritze wird an Problemzonen zur Fettreduktion unter die Haut gespritzt. Auf der Packung und im Internet wird angegeben, das Präparat enthalte angeblich nebst einer Reihe von natürlichen Inhaltsstoffen vor allem Bromelain, Lecithin und Riboflavin.

Jetzt stellt sich heraus, dass diese Angaben nicht stimmen. «Das offizielle Swissmedic-Labor hat Produktmuster aus verschiedenen Quellen analysiert und festgestellt, dass die Inhaltsstoffe nicht der Deklaration entsprechen und je nach Packung sogar sehr unterschiedlich sind», schreibt die Behörde.

So habe das Labor in einer Probe nur die Substanz Koffein gefunden, während in einer anderen die auf der Verpackung aufgeführten Inhaltsstoffe gar nicht nachgewiesen werden konnten. Für Swissmedic ist klar: «In diesen Fällen handelt es sich somit um Fälschungen.»

Behörde warnt vor Risiken für die Gesundheit

Swissmedic warnt in der Mitteilung ausdrücklich davor, «Lemon Bottle» zu verwenden: «Eine medizinische Wirkung ist wissenschaftlich nicht belegt, die Qualität der Inhaltsstoffe ist nicht geprüft und die Anwendung kann demzufolge ein Gesundheitsrisiko sein.»

Doch das Produkt kann nicht nur der Gesundheit schaden, es wird in der Schweiz auch illegal angewendet. Weil es sich bei «Lemon Bottle» um eine Lipolyse-Lösung handelt, die mittels Spritze angewendet wird, fällt das Produkt unter das Heilmittelrecht. Das gilt unabhängig davon, wie tief das Mittel in die Haut gespritzt wird. Solche Produkte dürften wegen dieser Art der Anwendung (Injektion) nicht als Kosmetika vermarktet werden, schreibt Swissmedic.

Daraus entsteht das konkrete Problem: Die Behörden stufen das Produkt als Arzneimittel ein, doch «Lemon Bottle» hat in der Schweiz gar keine Zulassung. Es darf in der Schweiz also weder gehandelt, noch angewendet werden. Die zuständigen Behörden können illegale Arzneimittel beschlagnahmen und weitergehende Massnahmen einleiten. (wan)