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Asyl

SVP-Grossrat fordert Internierungslager für abgewiesene Asylbewerber

Nach der Razzia in der Aarauer Asylunterkunft «Schäferwiese» wird der Ruf aus rechten Kreisen nach einem zentralen Standort für alle abgewiesenen Asylbewerber wieder lauter. Der Aargauer Regierungsrat will davon nichts wissen und verweist auf die Rechtslage.

Mathias Küng

Bei der jüngsten Razzia in der Asylunterkunft «Schäferwiese» in Aarau wurden 13 Schwarzafrikaner wegen Verdachts auf Drogenhandel oder andere Delikte verhaftet. Diese Razzia lässt alte Forderungen wiederaufleben. So fragt SVP-Grossrat Daniel Wehrli in einer Zuschrift, ob es nicht von Vorteil wäre, die rund 300 abgewiesenen Asylbewerber im Kanton «an einem geschlossenen, zentralen Standort unterzubringen, um weitere Straftaten zu vermeiden». Er könnte sich eine Kaserne oder ein Zeughaus vorstellen. Die SVP-Fraktion hat über diese Frage noch nicht entschieden. SVP-Fraktionschef Andreas Glarner selbst würde eine solche Lösung, die faktisch auf eine Internierung hinausläuft, begrüssen. In einer Kaserne? Glarner: «Mir wäre ein abgelegener Standort lieber.»

Susanne Hochuli, Vorsteherin des für Asylbetreuung zuständigen Departements Gesundheit und Soziales (DGS), hält dem entgegen: «Wer eine solche Lösung fordert, verkennt die Rechtslage. Dies widerspricht der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Wir können die Leute nicht einfach einsperren.» Genau gleich sieht dies Justizminister Urs Hofmann. Er erinnert an eine 1999 eingereichte Aargauer Standesinitiative mit ähnlicher Thematik, die vom Bundesparlament unter Verweis auf die EMRK abgelehnt worden ist. Diese verbietet in solchen Fällen die Errichtung von zentralen und geschlossenen Sammelunterkünften. Hofmann: «An dieser Situation hat sich grundsätzlich nichts geändert. Zudem wäre der Betrieb einer solchen Einrichtung mit zahlreichen praktischen Schwierigkeiten und mit sehr hohen Kosten verbunden.»

330 Abgewiesene an 6 Orten

Doch was geschieht mit den derzeit rund 330 ausreisepflichtigen Personen, die rechtskräftig abgewiesen sind oder auf deren Gesuch nicht eingetreten wurde? Sie haben nur Anspruch auf Nothilfe wie ein Dach über dem Kopf, Nahrung, Kleidung und medizinische Notversorgung. Laut-DGS-Kommunikationschef Balz Bruder sind sie (getrennt von Asylbewerbern mit laufenden Verfahren) auf sechs Unterkünfte verteilt. Diese sind voll belegt. Das sei nicht anders organisierbar, so Bruder. Der Kanton verfüge über keine Unterkunft, die allen Platz böte.

«Schäferwiese» verlegen

Am meisten Probleme verursacht die mit 40 Plätzen grösste Unterkunft, die «Schäferwiese». Der Kanton sucht seit über zwei Jahren eine neue Unterkunft, um die «Schäferwiese» aufheben zu können. Departementschefin Hochuli nahm letzte Woche einen Augenschein. Ihr Fazit: «Diese Unterkunft ist vom Standard her unzureichend, aber auch aufgrund der örtlichen Verhältnisse wie der Nähe zum Bahnhof Aarau. Wir brauchen dafür eine menschenwürdige Alternative an nicht zentraler Lage.»

Durchsetzungshaft wirkt kaum

Das kantonale Migrationsamt hat laut Urs Hofmann letztes Jahr 129 Ausschaffungshaften angeordnet. 127 Personen konnten inzwischen in ihren Heimatstaat zurückgeführt werden. Bei einer Person fehlt noch ein Reisedokument. In einem Fall scheiterte die Wegweisung laut Hofmann «bisher am renitenten Verhalten des ehemaligen Asylsuchenden». Aus rechtlichen Gründen konnte die Ausschaffungshaft nach einem gescheiterten Ausschaffungsversuch nicht aufrechterhalten werden. Jetzt soll «ein Sinneswandel des Inhaftierten» mit einer Durchsetzungshaft (zulässig sind maximal 18 Monate) herbeigeführt werden. Der Betreffende sitzt seit 351 Tagen ein. Hat es genützt? Hofmann: «Die Person hat bisher nicht zu erkennen gegeben, dass sie bereit ist, in ihr Heimatland zurückzukehren.» Seit Bestehen dieser Möglichkeit 2007 wurden bis heute 16 Durchsetzungshaften angeordnet. Hofmann: «Von diesen Personen konnten schliesslich 2 ausgeschafft werden. Wie diese Zahlen belegen, führt die Durchsetzungshaft im Aargau nicht zu vermehrten Ausreisen.»